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Station 5: Urteilskraft

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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.

Grundlagen:

Die Grundlage unseres Argumentierens bildet der sog. „Syllogismus“, der aus Prämissen (Voraussetzungen) und einer Konklusion (Schlussfolgerung) aufgebaut ist.

Der praktische Syllogismus besteht aus einem normativen Obersatz (= 1. Prämisse), einem deskriptiven (nicht normativen) Untersatz (= 2. Prämisse) und einer normativen Konklusion.

Bei der Formulierung und Prüfung von Argumenten ist darauf zu achten, dass verdeckte normative Prämissen formuliert werden. Ein Schluss allein aus deskriptiven Prämissen / Tatsachen („Ist“-Satz) auf eine Handlungsanweisung („Soll“-Satz) begeht einen Sein-Sollen-Fehlschluss.

Eine weitere Form der praktischen Syllogismen ist der pragmatische oder zweckrationale Schluss. Zweckrational handelt eine Person, die ihr Handeln nach einem gewählten Ziel aus-richtet und dabei überlegt, welches Mittel geeignet ist, den Handlungszweck am besten zu erreichen. Man spricht deshalb auch von einer Zweck-Mittel-Rationalität.

 

Die Arbeit der Urteilskraft: Überlegungsgleichgewicht

Wenn wir eine ethisch-moralische Argumentation in der in den Lernstationen beschriebenen Weise überprüfen und uns daraufhin ein eigenes, begründetes Urteil bilden, greifen wir auf eine Fähigkeit zurück, die in der Geschichte der Philosophie immer wieder analysiert wurde: unsere Urteilskraft . So untersucht Aristoteles z.B. in der Nikomachischen Ethik die Rolle der Phronesis beim tugendhaften Handeln. Auch Kant versucht, die Funktion der Urteilskraft näher zu bestimmen:

„Urteilskraft überhaupt ist das Vermögen, das Besondere als enthalten unter dem Allgemeinen zu denken. Ist das Allgemeine (die Regel, das Prinzip, das Gesetz) gegeben, so ist die Urteilskraft, welche das Besondere darunter subsumirt, [...] bestimmend. Ist aber nur das Besondere gegeben, wozu sie das Allgemeine finden soll, so ist die Urtheilskraft reflektierend .“

(Kant, Kritik der Urteilskraft,
http://www.zeno.org/Philosophie/M/Kant , Stand: 12.9.12)

Kant unterscheidet also zwei Weisen, wie die Urteilskraft arbeitet:

Wenn wir in einem (praktischen) Syllogismus das Besondere (z.B. „Sokrates“) als enthalten unter dem Allgemeinen (z.B. „Mensch“) denken wollen, dann kann sich unser Nachdenken entweder

vom Allgemeinen zum Konkreten (top-down)

oder

vom Konkreten zum Allgemeinen (bottom-up)

bewegen. Welche Richtung unsere Urteilskraft einschlägt, hängt davon ab, was notwendig ist, um zu einer Schlussfolgerung zu kommen.

Die bestimmende Urteilskraft ordnet nach Kant den einzelnen Fall unter eine allgemeine Regel. Der Besondere wird also unter eine allgemeine Regel subsumiert, der einzelne Fall als ein Fall einer großen Menge gleichgearteter Fälle verstanden. Wenn man nachvollziehen kann, was die allgemeine Regel sagt, ist diese Subsumtion für uns i.d.R. nicht so schwer. So stellen Schüler z.B. fest, dass ein Lehrer gelogen hat. Um dieses Verhalten zu beurteilen, wird es unter eine allgemeine Regel subsumiert, also:

Obersatz: Es ist immer moralisch falsch zu lügen.

Untersatz: Der Lehrer hat gelogen.

Schlussfolgerung: Der Lehrer hat etwas Falsches getan.

Sehr viel schwerer hat es demgegenüber die reflektierende Urteilskraft . Sie muss zu neuem Tatsachenwissen (z.B. beim Klonen) erst die allgemeinen normativen Aussagen (Werte) suchen, die uns eine Beurteilung des neu aufgetretenen empirischen Wissens erlauben. Dies kann zur Folge haben, dass die Diskussionen, in denen wir uns bei der Suche nach dem „Allgemeinen“ verwickeln, zu einem neuen oder modifizierten Verständnis der grund-legenden Werte und Normen führt.

Ein Beispiel hierfür stellt eine Diskussion aus dem Bereich der Medizinethik dar: Mit der modernen Gerätemedizin können Menschen mittels Herz-Lungen-Maschinen künstlich am Leben erhalten werden. Bedeutet das Abstellen dieser Geräte die bewusste Tötung eines Menschen, gar Mord? Oder handelt es sich hierbei z.B. darum, dass die behandelnden Ärzte die Autonomie des Willens des Patienten respektieren? Die Fragen, die sich hier stellen, zielen also darauf, die uns überzeugende moralische Norm zu finden, die uns die moralische Beurteilung dieses Vorgehens der Ärzte erlaubt.

Der Philosoph John Rawls hat darauf hingewiesen, dass bei dieser argumentativen Suche oftmals nicht nur der problematische Fall einer moralischen Beurteilung zugänglich gemacht wird, sondern sich dadurch, dass wir im Licht des problematischen Falles die moralischen Normen neu interpretieren, auch unser Verständnis der zugrunde liegenden moralischen Normen selbst wandelt. Abgeschlossen ist dieser Überlegungsprozess erst dann, wenn nach unserer Auffassung Fall und Norm so zueinander passen (bzw. – nach Rawls – sich in einem „Gleichgewicht“ befinden), dass wir uns ein moralisches Urteil zutrauen können. 

Übung: Die Leistung des praktischen Syllogismus

Wie wir gesehen haben, erleichtert die Darstellung von ethisch-moralischen Argumentationen in der Form des praktischen Syllogismus die Prüfung des Geltungsanspruches normativer Aus-sagen durch unsere Urteilskraft in mehreren Bereichen.

Aufgabe:
Erläutern Sie die Leistung der syllogistischen Analyse ethisch-moralischer Argumentationen in den folgenden Bereichen:

Der praktische Syllogismus kann dazu verhelfen,  …

ja

nein

weil:

… (1) die logische Korrektheit einer Schlussfolgerung zu überprüfen;

 

 

 

 

… (2) den Aspekt zu identifizieren, der ethisch umstritten ist;

 

 

 

 

… (3) über das zentrale Begründungsproblem Klarheit zu gewinnen;

 

 

 

 

… (4) implizite Prämissen aufzudecken;

 

 

 

 

… (5) die verwendeten Begriffe zu klären;
 

 

 

 

 

… (6) den empirischen Sachverhalt klarer heraus zu arbeiten.

 

 

 

 

 

⇒ Die Lösungen zu dieser Lernstation finden Sie im Download.

 

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