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Philo-Talk

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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.


Philo-Talk – Positionen und Argumente aus der aktuellen philosophischen Debatte

Heute mit dem Philosophen Rainer Forst zum Thema „Menschenwürde“

 

Philo-Talk: Rainer Forst, geboren 1964, ist Professor für Politische Theorie und Philosophie an der Universität Frankfurt/M. Er gilt als ein herausragender Vertreter der jüngsten Generation der sog. „Frankfurter Schule“. In seinen Forschungen z.B. zum Begriff der Toleranz oder dem der Menschenwürde wurde er sehr durch seinen akademischen Lehrer, Jürgen Habermas, beeinflusst. - Herr Forst, ich begrüße Sie herzlich und danke Ihnen, dass Sie Zeit gefunden haben, sich mit uns zu unterhalten! 

Forst: Guten Tag, ich freue mich auf unser Gespräch!

Philo-Talk: Wir wollen heute den Begriff der Menschenwürde näher untersuchen. Ihrem Verständnis nach hat der Begriff der Menschenwürde eine Funktion in der Begründung der Menschenrechte. Könnten Sie uns in wenigen Worten sagen, welche Rolle die Menschenwürde Ihrer Meinung hier einnimmt?

Forst: Sofern die Menschenrechte institutionell sicherstellen sollen, dass kein Mensch auf eine Weise behandelt wird, die ihm oder ihr gegenüber nicht als moralisch Gleiche(r) gerechtfertigt werden kann, impliziert dies - reflexiv gesprochen -, dass es einen Grundanspruch gibt, der allen Menschenrechten voraus und zugrunde liegt, nämlich der Anspruch, in dem Sinne als autonomes Wesen respektiert zu werden, dass man das Recht hat, nicht bestimmten Handlungen oder Institutionen unterworfen zu werden, die einem gegenüber nicht angemessen gerechtfertigt werden können.

Philo-Talk: Sie verstehen die Menschenwürde also - grob gesagt - als Ausdruck eines Anspruches, als autonomes Wesen geachtet zu werden. Und das heißt konkret, unter politischen und sozialen Bedingungen zu leben, die durch den Respekt vor den Menschenrechten beschrieben werden kann. - Wie verstehen Sie die Menschenrechte genauer?

Forst: Erstens haben Menschenrechte einen gemeinsamen Grund in einem basalen moralischen Recht, dem Recht auf Rechtfertigung . <<…>>

Philo-Talk: Auf das von Ihnen angeführte Recht auf Rechtfertigung als moralische Grundlage der Menschenrechte wollen wir später noch genauer eingehen. Nach Ihrer Auffassung sichern Menschenrechte also die Strukturen einer Rechtsgemeinschaft, denen jede(r) frei zustimmen kann. Hierbei fällt auf, dass Sie die Menschenrechte sehr formal charakterisieren. Sehen Sie hierin - drittens - einen Vorteil Ihrer Argumentation?

Forst: <<…>>

Philo-Talk: Und dennoch ist für Ihr Verständnis der Menschenrechte und der Würde des Menschen der konkrete Entstehungskontext in unserer europäischen Geschichte nicht irrelevant. Was kann man aus der Geschichte dieser Begriffe ablesen?

Forst: <<…>> Dies sind nahezu Binsenwahrheiten, doch wichtige, denn <alternative> (…) Ansätze (…) neigen dazu, die  wesentliche gesellschaftspolitische Botschaft der Menschenrechte zu vernachlässigen: den Anspruch, nicht nur ein vollständig integriertes Mitglied der Gesellschaft zu sein, sondern ein soziales und politisches Subjekt, das - negativ gesprochen - von gesellschaftlicher oder politischer Willkürherrschaft frei ist und das - positiv formuliert - jemand ist, der oder die »zählt«, also als Person mit »Würde«  angesehen wird - als jemand mit einem effektiven Recht auf Rechtfertigung.

Philo-Talk: Lassen Sie uns jetzt darauf näher eingehen. Wie verstehen Sie dieses Recht auf Rechtfertigung ?

Forst: <<…>>

Philo-Talk: Und wie kommt hier der moralische Begriff der Menschenwürde ins Spiel?

Forst: Die moralische Grundlage der Menschenrechte, wie ich sie rekonstruiere, ist der Respekt für die menschliche Person als autonom Handelnde(r) mit einem Recht auf Rechtfertigung, d. h. einem Recht darauf, als jemand anerkannt zu werden, der oder die für eine jede Handlung, die beansprucht, moralisch gerechtfertigt zu sein, und für jede politische oder soziale Struktur bzw. für jedes Gesetz, das ihn oder sie zu binden beansprucht, angemessene Gründe verlangen kann. Menschenrechte sichern den Status von Personen als Gleiche in der politischen und gesellschaftlichen Welt in diesem grundlegenden  Sinne - auf der Basis eines unabdingbaren moralischen Anspruchs auf wechselseitige Achtung. Diese Forderung hängt nicht davon ab, ob ihre Erfüllung dem guten Leben der sie beachtenden oder der beachteten Person zuträglich ist - vielmehr ist der gegenseitig Respekt in Absehung davon geschuldet.  Das bedeutet, dass die wesentliche Funktion der Menschenrechte darin besteht, den Status von Personen als Gleiche in Bezug  auf ihr Recht auf Rechtfertigung zu gewährleisten, zu sichern und auszudrücken.

Philo-Talk: Wenn ich Sie richtig verstehe, dann entwickelt sich dieser Würdebegriff Ihrer Meinung nach schon sehr früh.

Forst: <<…>>

Philo-Talk: Verstehen Sie also die Menschenwürde ausschließlich als politischen Begriff - oder hat er auch seine moralische Seite?

Forst: Hierbei handelt es sich <<…>>
 
Philo-Talk: Sie outen sich in dieser Hinsicht also als Kantianer, denn - wie Sie gerade sagten - ist die Achtung der Würde des Menschen als Rechtfertigungswesen unbedingt geboten. Aber könnten wir nicht diese Argumentation um das Recht auf Rechtfertigung vergessen und einfach sagen, dass wir sicherlich besser leben, wenn wir die Menschenwürde gegenseitig achten?

Forst: Personen, die diesen Status normativer Handlungsfähigkeit besitzen, haben ein ursprüngliches Menschenrecht auf bestimmte Formen des Respekts, die ihnen andere nicht vorenthalten können, ohne zugleich diesen Status zu negieren. Aus einer Perspektive der ersten Person kann daher der Respekt für die Menschenrechte anderer weder davon abhängen, dass dies meinem guten Leben zuträglich ist, noch davon, dass dies dem guten Leben der Anderen dient. Denn ich könnte rationaler Weise auch denken, dass mein Eigeninteresse anders besser gefördert würde, und ich könnte auch - etwa aus einer religiösen Perspektive heraus - davon überzeugt sein, dass der Respekt für die Religionsfreiheit des Anderen diesen aufgrund seines falschen Lebens der ewigen Verdammnis - und nicht dem Guten - näher bringt. Und doch muss ich dieses Recht wie andere Menschenrechte auch achten - in einem moralisch unbedingten Sinne. So müssen sie auf anderen Grundlagen beruhen, die von niemandem mit guten Gründen zurückgewiesen werden können, der sich und andere als mit dem Vermögen der praktischen Vernunft ausgestattet sieht und die Pflicht zur Rechtfertigung anerkennt, die dem rekursiven Prinzip der Rechtfertigung innewohnt, welches besagt,  dass jeder normative Anspruch, der gegenüber anderen erhoben wird, ihnen gegenüber gemäß der erhobenen Geltungsansprüche nach bestimmten Kriterien gerechtfertigt werden muss.

Philo-Talk: D.h. also, wir achten die Menschenrechte, weil wir uns wechselseitig als Wesen mit Würde anerkennen, die ein ursprüngliches und grundlegendes Recht auf Rechtfertigung besitzen? Und diese wechselseitige Anerkennung der Würde des anderen ist nichts, was einfach da ist, sondern ergibt sich als Forderung an uns, wenn wir uns als vernünftige Wesen verstehen?

Forst: Der Grund der Menschenrechte ist die moralische Anerkennung des/r Anderen als jemand mit einem Recht auf Rechtfertigung, doch ist diese Art der Anerkennung ein Imperativ moralisch-praktischer Vernunft.

Philo-Talk: Wow – bei dieser Aussage hätte Kant sich aber gefreut! – Könnten Sie für unsere Leser noch skizzieren, wie sie sich eine ausgeführte Theorie der Menschenrechte vorstellen?

Forst: Die normative Grundlage für eine Konzeption der Menschenrechte ist das Recht einer jeden Person, als jemand respektiert zu werden, der oder die ein moralisches Recht auf Rechtfertigung besitzt, dem zufolge eine jede Handlung oder Norm, die legitim zu sein beansprucht, auf eine angemessene Weise gerechtfertigt werden können muss. Demnach müssen moralische Handlungen oder Normen in moralischen Diskursen mit moralischen Gründen frei von Zwang oder Täuschung gerechtfertigt werden können, und politische bzw. soziale Strukturen oder Gesetze müssen auf moralischen Normen beruhen oder zumindest mit ihnen vereinbar sein, und sie müssen in entsprechenden rechtlichen und politischen Praktiken der Rechtfertigung legitimierbar sein. <<…>>

Philo-Talk: Das bedeutet also, wenn ich Sie richtig verstehe, dass Sie die formalen Kriterien der Reziprozität und Allgemeinheit benennen, die die Diskurse über den bestimmten Gehalt der Menschenrechte strukturieren müssen. Nur wenn eine bestimmte Interpretation eines Menschenrechtes sich gemäß diesen Kriterien begründen lässt, hat sie Anspruch auf Geltung in einer Rechtsgemeinschaft, die die Würde des Menschen achtet – und das heißt, jeden Menschen als autonomes Rechtfertigungswesen anerkennt. Können Sie dieser Zusammenfassung Ihrer Ausführungen zustimmen?

Forst: Der Begriff der „Würde“, der im Zentrum der Idee der Menschenrechte steht, ist (…) kein metaphysisch oder ethisch begründeter, der mit einer Konzeption des guten Lebens verbunden wäre. Die Würde einer Person zu achten heißt vielmehr, sie als jemanden anzuerkennen, dem oder der gegenüber für Handlungen oder Normen, die ihn oder sie auf relevante Weise betreffen, angemessene Gründe geschuldet werden. Diese Art des Respekts nötigt es uns ab, andere als autonome Quellen normativer Ansprüche innerhalb einer Rechtfertigungspraxis anzusehen. Im Raum der Gründe zählt eine jede Person als »Autorität«. Dieser Begriff der Würde ist relationaler Natur; seine konkreten Implikationen können nur auf dem Wege diskursiver Rechtfertigung bestimmt werden.

Philo-Talk: Herr Forst, wir danken Ihnen, dass Sie sich Zeit genommen haben!

 

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