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Fallvignetten

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.


In diesem Fall wird die Menschenwürde verletzt ..

ja

nein

nicht entscheidbar

Fall: Casting-Show
Monika S. aus K. hat sich in der Casting-Show XY unsterblich blamiert. Ihre lang geprobte Performance auf der Bühne endete im Fiasko. Dabei hatte ihre beste Freundin ihr schon im Vorfeld geraten, das Casting nicht zu besuchen, weil sie beim Singen den Ton nie traf und auch keinerlei Rhythmus-Gefühl habe. Das bestätigte auch die Jury in ihrem vernichtenden Urteil. Allerdings nicht unter vier Augen, sondern vor einem Millionen-Publikum.

     

Fall: Schülerstrafe
Jakob J. aus K. hatte mit seinem Banknachbarn in der Bio-Stunde geredet und musste deshalb das Klassenzimmer verlassen. Nach 10 Minuten klopfte er und bat wieder hereinkommen zu dürfen, weil in der nächsten Stunde eine Klausur anstand. „Ja, kannst du“, sagte der Lehrer, „wenn du mich auf Knien um Entschuldigung bittest!“

     

Fall: Ausstellung
In einer Ausstellung werden plastinierte menschliche Körper gezeigt. Die Plastination ist eine Methode, um menschliche Leichname naturgetreu zu konservieren. In der Ausstellung werden diese Plastinate in unterschiedlichen Alltagssituationen dargestellt und sogar beim Geschlechtsverkehr.

     

Fall: Stalking
Die Kriminalhauptkommissarin Ariane F. ist als Sportlerin bekannt. Eines Tages erhält sie eine extrem obszöne Mail. Sie veröffentlicht Name und Adresse des Absenders in facebook.

     

Fall: Burka-Verbot
Kenza R. ist deutsche Staatsbürgerin und trägt seit 12 Jahren aus religiösen Gründen die Ganzkörperverschleierung, die Burka. Nun möchte sie nach Frankreich reisen, dort ist die Burka verboten.

     

Fall: Ganzkörper-Scanner
Der Ganzkörper-Scanner soll die Sicherheit von Fluggästen erhöhen, indem er dabei hilft verborgene Waffen, Sprengstoff o.ä. sichtbar zu machen. Allerdings sind die Personen im Ganzkörper-Scanner quasi nackt zu sehen.

     

Abiturienten werden öffentlich an den Pranger gestellt.
Weil einige Abiturienten beim Abi Gag zum wiederholen Male weit über die Stränge geschlagen hatten, weigerte sich die Schulleitung diesen in der bei der offiziellen Abschlussfeier die Abiturzeugnisse zu überreichen. Sie mussten ihre Zeugnisse am nächsten Tag persönlich abholen. 
Dies sein keine Strafe, sondern eine öffentliche Herabwürdigung, monierte die Mutter eines Betroffenen und sprach von Demütigung.

     
Fall: Unfallopferfotos
Dürfen Medien Fotos von tödlich verunglückten Kindern zeigen?
Der Presserat rügt, dass eine Zeitschrift Bilder von einem Mädchen veröffentlichte, das bei einem Busunglück in den Tod gerissen wurde. Weitere Bilder von Opfern wurden später im Internet veröffentlicht
     
Fall: „Tatort Internet“
Stephanie zu Guttenberg trat 2010 in einer von ihr konzipierten „Dokumentations“-Serie „Tatort Internet - schützt unsere Kinder“ bei RTL auf. In dieser Sendung sollten Pädophile entlarvt werden. Zu diesem Zweck gab sich eine 19-jährige in einem Chatroom als 13-jährige aus. Dort lernte sie ältere Männer kennen, die sich in eindeutig sexueller Absicht mit ihr verabredeten. Als diese Männer dann am vereinbarten Treffpunkt erschienen, wurden sie vor laufender Kamera zur Rede gestellt und angezeigt.
     
Fall: Barschel
Im Zuge der Landtagswahl von 1987 in Schleswig-Holstein geriet der amtierende Ministerpräsident Uwe Barschel (CDU) in den schwerwiegenden Verdacht gegen seinen Kontrahenten Björn Engholm (SPD) intrigiert zu haben. Als Barschel schließlich überführt wird, eidesstattliche Falschaussagen zur Abwehr der Vorwürfe gemacht zu haben, tritt er am 2. Oktober 1987 zurück. Gut eine Woche danach findet ein Reporter des Stern Barschel tot in der Badewanne eines Hotelzimmers in Genf. Bis heute ist nicht zweifelsfrei erwiesen, ob es sich um einen Selbstmord handelte.
Der Stern veröffentliche das Foto des toten Barschel und löste damit eine heftige medienethische Debatte aus.  
     
Fall: Pranger USA
Weil sie in einem Kaufhaus  Geburtstags-Gutscheine im Wert von 80 Dollar gestohlen haben, die eigentlich für ein neunjähriges Mädchen bestimmt waren, hat ein Gericht im US-Bundesstaat Pennsylvania zwei Frauen an den Pranger gestellt. Viereinhalb Stunden lang mussten eine 56-jährige und ihre 35-jährige Tochter vor dem Gericht des Bezirks Bedford neben einem Schild ausharren, auf dem stand: "Ich habe einem neunjährigen Kind sein Geburtstagsgeschenk gestohlen. Sei kein Dieb, Du siehst, was Dir passieren kann." Den Frauen wurde diese Bestrafungsform als Ersatz für eine Haftstrafe zuvor angeboten. Die Pranger-Methode ist Teil ein neues  Konzepts, das verhindern soll, dass die Gefängnisse der Region wegen kleinerer Delikte überfüllt sind.
     
weitere Fälle:      

 

Kärtchen für eine Gruppenarbeit

Kärtchen für eine Gruppenarbeit

 

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