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Martha Nussbaum

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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.


Die Idee der Menschenwürde in der Politischen Philosophie von Martha Nussbaum [1]

Für Martha Nussbaum hat Philosophie und Philosophieren einen klaren Praxisbezug. Ihr geht es in Anknüpfung an Aristoteles um die Entwicklung von Kriterien für ein gutes menschliches Leben. Dabei geht sie von einem „Ansatz der Fähigkeiten“ aus, den sie gemeinsam mit Amartya Sen in ihrer Beratungstätigkeit  für UN-Entwicklungsprojekte entworfen hat. Sie geht dabei von der Frage aus, worin die menschlichen Grundfähigkeiten oder Grundfunktionen bestehen. Erst die  Möglichkeit zu einem Mindestmaß der Entfaltung aller dieser anthropologischen Konstanten schaffen politisch gerechte Verhältnisse (politische Gerechtigkeit) und die Möglichkeit zu einem Leben in Würde, weil die Menschen qua Menschsein Anspruch auf diese Entfaltungsmöglichkeiten haben. Nussbaum postuliert zehn menschliche Grundfunktionen als notwendige Bedingung für ein dem Menschen angemessenes und damit seiner würdiges Leben.

In ihrer philosophiegeschichtlichen Herleitung des Begriffs der Menschenwürde geht sie von der Stoa und Kant aus, um dann ihren eigenen Ansatz unter Berufung auf Aristoteles und den jungen Marx davon abzugrenzen.

Für die griechischen und römischen Stoiker mache die Vernunft  im Sinne praktischer Vernunft als Fähigkeit zur moralischen Entscheidung, das Wertvolle bzw. Würdige jedes einzelnen Menschen aus. Sie sei nach Meinung der Stoiker, so Nussbaum, die Teilhabe am Göttlichen in jedem Menschen. Dabei käme es nicht auf soziale oder materielle Lebensbedingungen oder das Geschlecht an, alle Menschen würden sich in ihrem grenzenlosen moralischen Wert gleichen.

Diesen Ansatz sieht Nussbaum auch in der neuzeitlichen aufklärerischen Position Kants fortbestehen, die den Menschen aufgrund seiner Vernunftfähigkeit als Zweck an sich erachtet, weshalb die Achtung seiner Würde darin besteht, dass er niemals bloß als Mittel behandelt werden darf.

Nussbaum erkennt zwar durchaus an, dass die Stoiker und Kant darin richtigl liegen, dass im Menschen ein letztlich unveräußerlicher Wert existiert unabhängig von allen äußeren Lebensbedingungen. Dennoch greift für sie die Beschränkung des menschlichen Werts auf seine Vernunftfähigkeit zu kurz.

Unter Berufung auf die aristotelische Tradition und den frühen Marx geht sie davon aus, dass menschliche Fähigkeiten für ihr Gedeihen und für ihre Ausübung eine geeignete materielle und politische Umwelt benötigen.In diesem Sinne möchte sie die Vorstellung von Menschenwürde über die Vernunftbegabung hinaus auf die weiteren von ihr postulierten Fähigkeiten ausdehnen.Nach Nussbaum haben die Menschen ihren Wert und Ihre Würde in ihren Fähigkeiten, aufgrund derer sie verschiedene Formen von Aktivitäten ausüben oder anstreben können. Aber gerade die Entwicklung dieser Fähigkeiten zu tatsächlichen Betätigungsmöglichkeiten sind von äußeren Faktoren anhängig.

Nussbaum unterscheidet hierbei grundlegende Fähigkeiten (für die unausgebildeten Fähigkeiten), innewohnende Fähigkeiten (für ausgebildete Fähigkeite) und  kombinierte Fähigkeiten (Kombination von ausgebildeten Fähigkeiten und geeigneten Verhältnissen, um sie auch tatsächlich ausüben zu können).

Sie veranschaulicht dies am Beispiel  nicht gewährter Meinungsfreiheit in einem repressiven Regime: Eine gebildete Person, die zur freien Meinungsäußerung und zur Bildung von Interessengruppen fähig ist, im Sinne einer ausgebildeten innewohnenden menschlichen Fähigkeit, kann diese Fähigkeit aber aufgrund der politischen Verhältnisse nicht ausüben. Wenn schon die Bildungsmöglichkeiten eingeschränkt wären, dann bestünde der Widerspruch zwischen grundlegenden und innewohnenden Fähigkeiten. Für ein menschliches Leben in Würde sind demnach nicht nur die Voraussetzungen für die Entfaltung der grundlegenden Fähigkeiten wichtig, sondern auch die Praxis ihrer Ausübung.

Anhand zweier weiterer Beispiele verdeutlicht Nussbaum ihren Gedanken, dass die Anlage zu Fähigkeiten allein die Würde des Menschen nicht beschreiben kann, wie es die Stoiker und Kant bezüglich der Vernunftfähigkeit  sehen. Äußere Hindernisse, die die Entfaltung und die Praxis dieser Fähigkeiten einschränken, stellen eine eklatante Verletzung der Würde des Menschen dar.

Im Fall eines ungerechtfertigten Freiheitsentzugs muss gefragt werden, warum dies schlecht ist für eine gute Person, wenn angenommen wird, dass dies nicht den Wert und die Würde einer Person herabsetzt. Nach Nussbaum lässt sich dies nur damit erklären, dass die unfair eingesperrte Person dadurch geschädigt wird, dass sie ihre guten Fähigkeiten nicht verwenden kann. Nur wenn wir davon ausgehen, dass die wertvollen Fähigkeiten der Entwicklung und Praxis bedürfen, können wir erklären, dass ungerechtfertigter Freiheitsentzug als Schädigung empfunden wird.

Und weiter fragt Nussbaum, warum wir eine Vergewaltigung als eine Verletzung der Menschenwürde erachten, obwohl doch niemand Vernünftiges mehr eine Vergewaltigung als eine Entwertung oder Befleckung einer Frau betrachtet. Eine Vergewaltigung, so Nussbaum,  verletzt das Leben einer Frau in seiner körperlichen, psychischen und emotionalen Dimension und beeinflusst ihre Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Fähigkeiten. Dadurch werde ihr zwar nicht die Würde genommen aber erheblich verletzt, weil ein Leben in Würde behindert wird.

Ein Leben ohne Möglichkeiten der Entwicklung und Ausübung der bedeutenden menschlichen Fähigkeiten stellt für Martha Nussbaum analog zur ungerechtfertigten Freiheitsberaubung und zur Vergewaltigung eine Verletzung der Menschenwürde dar. Somit nimmt sie die Möglichkeit, ein den grundlegenden Fähigkeiten angemessenes Leben führen zu können in ihren Begriff von Menschenwürde auf.

Autorentext der ZPG-Gruppe. Die Darstellung basiert auf folgenden Schriften von Martha Nussbaum:

  • Menschenwürde und politische Ansprüche, in: Zeitschrift für Menschenrechte, 2010 Nr.1, S.80-97.
  • Gerechtigkeit oder Das gute Leben, Frankfurt/M. 1999.

 


Die Grundfähigkeiten des Menschen (Nussbaums Liste aus: M.Nussbaum, Gerechtigkeit oder Das gute Leben, Frankfurt/M. 1999, S. 17f.)

  1. Die Fähigkeit, ein volles Menschenleben bis zum Ende zu führen; nicht vorzeitig zu sterben oder zu sterben, bevor das Leben so reduziert ist, dass es nicht mehr lebenswert ist.
  2. Die Fähigkeit, sich guter Gesundheit zu erfreuen; sich angemessen zu ernähren; eine angemessene Unterkunft zu haben; Möglichkeiten zu sexueller Befriedigung zu haben; sich von einem Ort zu einem anderen zu bewegen.
  3. Die Fähigkeit, unnötigen Schmerz zu vermeiden und friedvolle Erlebnisse zu haben.
  4. Die Fähigkeit die fünf Sinne zu benutzen, sich etwas vorzustellen, zu denken und zu urteilen.
  5. Die Fähigkeit, Bindungen zu Dingen und Personen außerhalb unser selbst zu haben; diejenigen zu lieben, die uns lieben und für uns sorgen, und über ihre Abwesenheit traurig zu sein; allgemein gesagt: zu lieben, zu trauern, Sehnsucht und Dankbarkeit zu empfinden.
  6. Die Fähigkeit, sich eine Vorstellung vom Guten zu machen und kritisch über die eigene Lebensplanung nachzudenken.
  7. Die Fähigkeit für andere und bezogen auf andere zu leben, Verbundenheit mit anderen Menschen zu erkennen und zu zeigen, verschiedene Formen von familiären und sozialen Beziehungen einzugehen.
  8. Die Fähigkeit, in Verbundenheit mit Tiere , Pflanzen und der ganzen Natur zu leben und pfleglich mit ihnen umzugehen.
  9. Die Fähigkeit, zu lachen, zu spielen und Freude an erholsamen Tätigkeiten zu haben.
  10. Die Fähigkeit, sein eigenes Leben und nicht das von jemand anderem zu leben.
    10 a. Die Fähigkeit, sein eigenes Leben in seiner eigenen Umgebung und seinem eigenen Kontext zu leben

[1] Biographische Notiz zu Martha C. Nussbaum
Jahrgang 1947, 1975 Promotion in Altphilologie in Harvard, danach dort Dozentin für Philosophie und Altphilologie, 1984 bis 1989 Professorin  an der Brown University (Rhode Island) . Von 1987 bis 1993 Forschungsberaterin am World Institute for Development Economics Research in Helsinki, einer UN-Einrichtung. Dort befasste sie sich mit Entwicklungsprojekten und Fragen der Lebensstandardmessung. Seit 1994 ist sie Professorin für Philosophie, Recht und Ethik an der Universität von Chicago. Sie gilt als renommierteste Vertreterin eines neoaristotelischen Ansatzes in der praktischen Philosophie.

Wichtigste in Deutsch erschienene Werke:
Gerechtigkeit oder Das gute Leben, Frankfurt/M. 1999.
Konstruktionen der Liebe, des Begehrens und der Fürsorge, Frankfurt/M. 2002.
Quelle: Universität von Chicago http://www.law.uchicago.edu/faculty/nussbaum/

 

Arbeitsauftrag zur Texterschließung:

  1. Ordne die folgenden Überschriften jeweils den Abschnitten im Text zu:
    • Würdebegriff der Stoa
    • Differenzierung des Begriffs „Fähigkeiten“
    • Unberechtigter Freiheitsentzug und Vergewaltigung als Beispiele für Würdeverletzung
    • Verhältnis Menschenwürde und Gerechtigkeit
    • Nussbaums Kritik am Würdebegriff der Stoa
    • Nussbaums Grundidee
    • Verhältnis Stoa und Kant
  2. Verfasse einen erläuternden Kommentar zu den jeweiligen Abschnitten, indem Du den Gedanken in eigenen Worten paraphrasierst.
  3. Formuliere eine knappe Definition:
    Martha Nussbaum definiert Menschenwürde …

 

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