Lösung
Infobox
Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
Zu 1.
- Verhältnis Menschenwürde und Gerechtigkeit Z. 5-15
- Würdebegriff der Stoa Z.17-25
- Verhältnis Stoa und Kant 27-30
- Nussbaums Kritik am Würdebegriff der Stoa Z.32-39
- Nussbaums Grundidee Z.37-44
- Differenzierung des Begriffs „Fähigkeiten“ Z.46-58
- Unberechtigter Freiheitsentzug und Vergewaltigung als Beispiele für Würdeverletzung Z.60-83
Zu 2.
- Menschenwürde ist ein zentraler Begriff zur Bestimmung politischer Gerechtigkeit. Nur Verhältnisse, die ein Leben in Würde ermöglichen, sind gerechte Verhältnisse.
- Vernunft ist ein Teil des Göttlichen im Menschen, darin gründet seine Würde unabhängig von äußeren Verhältnissen.
- Kant greift mit seiner Idee des Menschen als Zweck an sich qua seiner Vernunftbegabung den Gedanken der Stoa auf.
- Nussbaum sieht erstens mehr menschliche Grundfähigkeiten als nur die Vernunft und fordert auch die Möglichkeiten zur Verwirklichung dieser Fähigkeiten im Leben.
- Mensch hat spezifisch menschliche Grundfähigkeiten, die sein Menschsein ausmachen, aber erst die realen Möglichkeiten zur Entfaltung und Verwirklichung dieser Fähgkeiten bedeuten ein Leben in Würde.
- N. unterscheidet die grundlegende Fähigkeiten, die durch Entfaltung oder „Bildung“ zu innewohnenden Fähigkeiten werden und deren praktische Ausübung sind dann kombinierte Fähigkeiten.
- Unberechtigter Freiheitsentzug und Vergewaltigung können nur dann eine Würdeverletzung darstellen, wenn wir vom kombinierten Begriff der Fähigkeiten ausgehen, die durch Freiheitsentzug und Vergewaltigung beeinträchtigt werden.
Zu 3.
Martha Nussbaum definiert Menschenwürde auf der Basis anthroplogischer Konstanten, die sie Grundfähigkeiten nennt. Die äußeren, politischen Rahmenbedingungen zur Entfaltung und möglichen Ausübung dieser Fähigkeiten ergeben ein Leben in Würde. Eine Behinderung der Entfaltung oder Ausübung einer dieser Fähigkeiten stellt eine Verletzung der Menschenwürde dar.
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