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Sta­ti­on 6: Das Toul­min-Sche­ma

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Diese Seite ist Teil einer Ma­te­ria­li­en­samm­lung zum Bil­dungs­plan 2004: Grund­la­gen der Kom­pe­tenz­ori­en­tie­rung. Bitte be­ach­ten Sie, dass der Bil­dungs­plan fort­ge­schrie­ben wurde.


Grund­la­gen:

Die Grund­la­ge un­se­res Ar­gu­men­tie­rens bil­det der sog. „Syl­lo­gis­mus“, der aus Prä­mis­sen (Vor­aus­set­zun­gen) und einer Kon­klu­si­on (Schluss­fol­ge­rung) auf­ge­baut ist.

Der prak­ti­sche Syl­lo­gis­mus be­steht aus einem nor­ma­ti­ven Ober­satz (= 1. Prä­mis­se), einem de­skrip­ti­ven (nicht nor­ma­ti­ven) Un­ter­satz (= 2. Prä­mis­se) und einer nor­ma­ti­ven Kon­klu­si­on.

Bei der For­mu­lie­rung und Prü­fung von Ar­gu­men­ten ist dar­auf zu ach­ten, dass ver­deck­te nor­ma­ti­ve Prä­mis­sen for­mu­liert wer­den. Ein Schluss al­lein aus de­skrip­ti­ven Prä­mis­sen / Tat­sa­chen („Ist“-Satz) auf eine Hand­lungs­an­wei­sung („Soll“-Satz) be­geht einen Sein-Sol­len-Fehl­schluss.

Eine wei­te­re Form der prak­ti­schen Syl­lo­gis­men ist der prag­ma­ti­sche oder zweck­ra­tio­na­le Schluss. Zweck­ra­tio­nal han­delt eine Per­son, die ihr Han­deln nach einem ge­wähl­ten Ziel aus­rich­tet und dabei über­legt, wel­ches Mit­tel ge­eig­net ist, den Hand­lungs­zweck am bes­ten zu er­rei­chen. Man spricht des­halb auch von einer Zweck-Mit­tel-Ra­tio­na­li­tät.

Um die syl­lo­gis­ti­schen Schlüs­se in ethisch-mo­ra­li­sche Ar­gu­men­ta­tio­nen zu über­prü­fen,  grei­fen wir auf un­se­re Ur­teils­kraft zu­rück. Die be­stim­men­de Ur­teils­kraft ord­net den ein­zel­nen Fall unter eine all­ge­mei­ne Regel, die re­flek­tie­ren­de Ur­teils­kraft­muss zu neuem Tat­sa­chen-wis­sen erst die all­ge­mei­nen nor­ma­ti­ven Aus­sa­gen (Werte) su­chen, die uns eine Be­ur­tei­lung des neu auf­ge­tre­te­nen em­pi­ri­schen Wis­sens er­lau­ben. So ge­lingt es uns, ein ei­ge­nes, be­grün­de­tes Ur­teil zu bil­den.

 

Übung 1: Was sind sub­stan­ti­el­le Ar­gu­men­te?

In Ar­gu­men­ta­tio­nen wol­len wir die Gül­tig­keit von Aus­sa­gen er­wei­sen. Schau­en wir uns noch ein­mal zwei Bei­spie­le de­duk­ti­ven Schlie­ßens an:

A:

  1. Prä­mis­se (Ober­satz): Alle Men­schen sind sterb­lich.
  2. Prä­mis­se (Un­ter­satz):  So­kra­tes ist ein Mensch.
  3. Schluss­fol­ge­rung: So­kra­tes ist sterb­lich.

B:

  1. Immer, wenn es schneit, ist Win­ter.
  2. Drau­ßen schneit es ge­ra­de.
  3. Also ist es ge­ra­de Win­ter.

 

Eine klei­ne Auf­ga­be:
Set­zen Sie die fol­gen­den Wör­ter (bzw. Wort­tei­le) in die Lü­cken im Text:
all­ge­mei­nen  auf­re­gend  be­grün­det  Dis­kus­si­on  Er­kennt­nis  er­wei­tert  Evi­denz  mo­ti­vie­ren  nicht  top-down-Ar­gu­men­ten  wahr  zwin­gend 

A ist ein sog. de­duk­ti­ver Schluss aus den Prä­mis­sen. Die Schluss­fol­ge­rung ist not­wen­dig ________ , wenn die Prä­mis­sen wahr sind. Ein Ein­zel­nes wird als Fall eines ______________________ iden­ti­fi­ziert, dann müs­sen alle Ei­gen­schaf­ten des All­ge­mei­nen auch auf ein­zel­nes zu­tref­fen. Dies ist lo­gisch ________________ . Auch B ist zwin­gend wahr, wenn die Prä­mis­sen wahr sind. Die Wahr­heit des Un­ter­sat­zes be­ruht dabei auf einer ______________ : Wir sehen, dass es schneit. Die Schluss­fol­ge­run­gen von A und B sind also wahr, weil wir die Frage ihrer Gül­tig­keit di­rekt durch die Re­geln des lo­gi­schen (de­duk­ti­ven) Schlie­ßens bzw. durch den Ver­weis auf schla­gen­de Er­fah­rungsevi­den­zen ent­schei­den kön­nen. Das sind sog. top-down-Ar­gu­men­te. Sie sind, wenn die Wahr­heit der Prä­mis­sen un­strit­tig ist, zwin­gend wahr, aber die hier­durch ge­won­ne­ne Er­kennt­nis ist – ehr­lich ge­sagt – nicht be­son­ders __________________ . Das liegt darin, dass sie nur sog. ana­ly­ti­sche Schlüs­se zu­las­sen: Wer die Prä­mis­sen ver­steht, dem er­wei­tert die lo­gisch zwin­gen­de Schluss­fol­ge­rung nicht wirk­lich seine Er­kennt­nis. Dies macht uns aber auf einen wich­ti­gen Um­stand auf­merk­sam: Ar­gu­men­te, die un­se­re ____________________ er­wei­tern, also sog. sub­stan­ti­el­le Ar­gu­men­te, sind genau die, die __________ mit­hil­fe von ______________________________________ ein­deu­tig ent­schie­den wer­den kön­nen. Sub­stan­ti­el­le Ar­gu­men­te er­zeu­gen Plau­si­bi­li­tät: Die Plau­si­bi­li­tät von Ar­gu­men­ten, die für oder wider einen um­strit­te­nen Sach­ver­halt spre­chen, prü­fen wir in einer ____________________ . Dort ver­su­chen wir, den um­strit­te­nen Gel­tungs­an­spru­ches einer Be­haup­tung ein­zu­lö­sen, indem wir unser Ge­gen­über durch das bes­se­re Ar­gu­ment zu über­zeu­gen su­chen. Wenn uns eine um­strit­te­nen Be­haup­tung in­fol­ge guter Ar­gu­men­te, die in einer Dis­kus­si­on an­ge­führt wer­den und die für sie spre­chen, ein­leuch­tet, dann heißt das nicht, dass sie zwin­gend wahr ist, wir sind aber ra­tio­nal mo­ti­viert, sie für wahr , d.h. für gut ____________________ zu hal­ten. Eine sol­che Er­kennt­nis __________________ aber un­se­re Sicht von uns und der Welt.
Die Ar­gu­men­ta­ti­on soll uns ra­tio­nal ____________________ , durch den zwang­lo­sen Zwang des bes­se­ren Ar­gu­men­tes einen um­strit­te­nen Gel­tungs­an­spruch zu ak­zep­tie­ren.

 

⇒ Die Lö­sun­gen zu die­ser Lern­sta­ti­on fin­den Sie im Down­load.

 

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Sta­ti­on 6: Das Toul­min-Sche­ma: Her­un­ter­la­den [doc][77 KB]

Sta­ti­on 6: Das Toul­min-Sche­ma: Her­un­ter­la­den [pdf][152 KB]