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Synopse

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.

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Was ist MW?

Warum haben Menschen Mw?
 

Wie hängen MW und MR zusammen?

Welches Menschenbild ist impliziert?

Kritische Aspekte?

Cicero / Stoa • Würde (humanitas) ist eine angeborene Eigenschaft des Menschen  (unter anderen).
• sie unterscheidet ihn vom Tier, das sich triebgesteuert verhält.
• Der Mensch erkennt mit Hilfe seines „Geistes“ (logos), was richtig oder falsch ist und wie er sich würdevoll verhält.
• Wenn man sich nicht würdevoll verhält, kann man Menschenwürde kann man (=> Gestaltungsauftrag).
• … weil der Mensch am logos teilhat. • Menschenrechte werden bei Cicero / in der Antike aus der Menschenwürde weder abgeleitet noch begründet. • Der Mensch ist ein Vernunftwesen. Er sollte körperliche Lust deswegen geringschätzen und auf jeden Fall maßvoll befriedigen. • Was ist mit weniger intelligenten Menschen?
• Sehr voraussetzungsreiches Weltbild
Pico / Renaissance • die Fähigkeit, sich selbst zu bestimmen: „ selbst deine Natur bestimmen“ • …weil Gott den Menschen in den „Mittelpunkt der Welt“ der Welt gestellt hat und ihn zum „ Former und Bildner“ seiner selbst  bestimmt hat. (Freiheit)

 

• Sonderstellung des Menschen durch Schöpfer/ Gott • theologische Prämisse
• kann man seine Würde verlieren?
• anthropologische Voraussetzungen problematisch
Kant • Innerer Wert ohne Äquivalent
• Würde durch Autonomie, Fähigkeit zur Selbstgesetzgebung
• … weil der Mensch  Zweck an sich ist, er darf nicht ausschließlich als Mittel zum Zweck missbraucht werden • Recht auf Achtung (Anerkennung der Würde) des Mitmenschen, Verpflichtung andere zu achten

→ dient als Begründung für GR in GG

•  Mensch als vernünftiges Wesen (bzw. „Bürger zweier Welten“)
•  Möglichkeit sich gemäß dem allgemeinen Gesetz sittlich korrekt zu verhalten
• Menschenbild
• Haben z.B. Embryonen MW?
Nussbaum • Menschen verfügen über „grundlegende Fähigkeiten“ (anthropologische Annahmen: Liste der Fähigkeiten), deren Entfaltung und praktische  Lebensmöglichkeit (politisch, sozial, psychisch, materiell) ein dem Menschen würdiges Leben bedeutet. • Die menschlichen Fähigkeiten sind auf Verwirklichung angelegt. Von daher haben die Menschen qua Menschsein ein Recht auf ein würdevolles Leben. • Die Menschenrechte können als Abbildung der Fähigkeiten in Form von Rechten betrachtet werden. Die Verwirklichung der Gesamtheit der Rechte ermöglichen ein Leben in Würde. • Die grundlegenden Fähigkeiten des Menschen gehen weit über die Vernunftbegabung hinaus und umfassen körperliche, soziale und psychische Fähigkeit, die in ihrer Gesamtheit auf Entwicklung angelegt sind. • Was bedeutet der Ansatz für behinderte Menschen?
• Wie bestimmen wir beispielsweise die Grenze für die Sicherung materieller Bedürfnisse, bei deren Unterschreitung die Würde verletzt wäre?
Forst • MW ist ein unbedingter moralischer Anspruch einer Person, als autonom Handelnder anerkannt zu werden, gegenüber dem  alle Handlungen oder Normen, die ihn betreffen, rechtfertigbar sein müssen • Wenn wir uns als Wesen mit praktischer Vernunft verstehen, dann müssen wir uns wechselseitig als Wesen mit Würde anerkennen. Menschenrechte haben die Funktion, den Status von Personen als Gleiche in Bezug auf das Recht auf Rechtfertigung
a.) substantiell und b.) prozedural zu sichern.
a.) Substantiell heißt, (Grund-)Rechte zu formulieren, die den wechselseitigen Respekt vor der Autonomie von Personen sicherstellen
b.) Prozedural heißt, das rechtlich-politische System (der rechten und Pflichten) so zu gestalten, dass der Bürger als autonomes Rechtfertigungswesen partizipieren kann.
• Mensch wird als ein Wesen verstanden, das Gründe nicht nur geben und entgegennehmen kann, sondern ein Recht auf Rechtfertigung besitzt. • Menschen müssen nicht notwendigerweise als mit dieser Art von „praktischer Vernunft“ ausgestattete Wesen betrachtet werden.
• Was ist mit Menschen, die nicht in der Lage sind,  ihre praktische Vernunft auszuüben?
Höffe • Die Menschenwürde ist ein normativer Anspruch, der gegen keinen anderen Anspruch abgewogen und eingeschränkt werden darf.
• Sie ermöglicht, dass sich der Mensch als Mensch vollenden kann. Sie ist deswegen für den Menschen unverzichtbar, qua seines Menschseins angeboren und unveräußerlich (anthropologischer Rang).
• … weil alle Menschen transzendentale Interessen (Interessen, die Voraussetzung für alle andere Interessen sind) besitzen, z.B. physisches Leben und Handlungsfähigkeit, besteht ein Verhältnis  der Wechselseitigkeit (transzendentaler Tausch).

 

• Menschenwürde ist das Leitprinzip der Menschenrechte. • Der Mensch als handelndes vernünftiges Wesen. • Verträge können zu Lasten Dritter geschlossen werden.
• Wer ist vertragsfähig?
• Abhängigkeit von Vertrags
• Was ist, wenn ich nicht die Macht habe, Vertragsbrüche zu sanktionieren?
Birnbacher nicht eindeutig bestimmbarer Begriff mit drei Bedeutungen:
1. Menschenwürde als "Ensemble unabwägbarer moralischer Rechte",
2. Menschenwürde als "Respektierung des Humanum",
3. Menschenwürde als "Gattungswürde".
• Der Begriff dient der Regulierung menschlichen Handelns in den Problemfeldern der Moral

 

• Im ersten Menschenwürdebegriff fließen aus der MW unabwägbare moralische Rechte.
• Im zweiten Mw Begriff sind es weniger.
• Dies wird nur im dritten Begriff erkennbar: Menschen als biologische Gattung • keine Begründung von Menschenwürde, nur Verwendungsanalyse des Begriffes
Habermas • Sie ist nicht eine Eigenschaft, die man von Natur aus „besitzen“ kann wie Intelligenz oder blaue Augen; sie markiert vielmehr diejenige „Unantastbarkeit“, die allein in den interpersonalen Beziehungen reziproker Anerkennung, im egalitären Umgang von Personen miteinander eine Bedeutung haben kann. • Die Gemeinschaft moralischer Wesen, die sich ihre Gesetze selber geben, bezieht sich in der Sprache von Rechten und Pflichten auf alle Verhältnisse, die der normativen Regelung bedürfen; aber nur die Mitglieder dieser Gemeinschaft können sich gegenseitig moralisch verpflichten und voneinander normenkonformes Verhalten erwarten.
• Weil wir uns als gleichberechtigte Mitglieder einer Kommunikationsgemeinschaft über Normen verständigen und reziprok Pflichten und Rechten zusprechen.

 

• Mensch als Kommunikatives Wesen, das sich rational über Normen verständigt. • Was ist, wenn jemand nicht kommunizieren kann oder will?
Wetz • Die „Sicherung fundamentalen Erhaltungs- und Entwicklungsinteressen der Menschen“
• Schiller: zu essen gibt ihm, zu wohnen, habt Ihr die Blöße bedeckt, gibt sich die Würde von selbst.
• Sie soll ihnen zu gesprochen werden,
• weil allen M. gemeinsam ist, endliche, sterbliche, verwundbare, leidensfähige Wesen“ zu sein.  (existenzielle Gleichstellung)
• = Gestaltungsauftrag
• Menschenrechte haben die Aufgabe, die Mwürde herzustellen

 

• aus der bloßen Tatsache der Leidensfähigkeit u.a. folgt nicht notwendigerweise Würde
• ohne Empathiefähigkeit kann es keine Würde geben

 

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