Fallvignetten
Infobox
Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
In diesem Fall wird die Menschenwürde verletzt .. |
ja |
nein |
nicht entscheidbar |
Fall: Casting-Show
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Fall: Schülerstrafe
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Fall: Ausstellung
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Fall: Stalking
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Fall: Burka-Verbot
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Fall: Ganzkörper-Scanner
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Abiturienten werden öffentlich an den
Pranger gestellt.
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Fall: Unfallopferfotos
Dürfen Medien Fotos von tödlich verunglückten Kindern zeigen? Der Presserat rügt, dass eine Zeitschrift Bilder von einem Mädchen veröffentlichte, das bei einem Busunglück in den Tod gerissen wurde. Weitere Bilder von Opfern wurden später im Internet veröffentlicht |
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Fall: „Tatort Internet“
Stephanie zu Guttenberg trat 2010 in einer von ihr konzipierten „Dokumentations“-Serie „Tatort Internet - schützt unsere Kinder“ bei RTL auf. In dieser Sendung sollten Pädophile entlarvt werden. Zu diesem Zweck gab sich eine 19-jährige in einem Chatroom als 13-jährige aus. Dort lernte sie ältere Männer kennen, die sich in eindeutig sexueller Absicht mit ihr verabredeten. Als diese Männer dann am vereinbarten Treffpunkt erschienen, wurden sie vor laufender Kamera zur Rede gestellt und angezeigt. |
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Fall: Barschel
Im Zuge der Landtagswahl von 1987 in Schleswig-Holstein geriet der amtierende Ministerpräsident Uwe Barschel (CDU) in den schwerwiegenden Verdacht gegen seinen Kontrahenten Björn Engholm (SPD) intrigiert zu haben. Als Barschel schließlich überführt wird, eidesstattliche Falschaussagen zur Abwehr der Vorwürfe gemacht zu haben, tritt er am 2. Oktober 1987 zurück. Gut eine Woche danach findet ein Reporter des Stern Barschel tot in der Badewanne eines Hotelzimmers in Genf. Bis heute ist nicht zweifelsfrei erwiesen, ob es sich um einen Selbstmord handelte. Der Stern veröffentliche das Foto des toten Barschel und löste damit eine heftige medienethische Debatte aus. |
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Fall: Pranger USA
Weil sie in einem Kaufhaus Geburtstags-Gutscheine im Wert von 80 Dollar gestohlen haben, die eigentlich für ein neunjähriges Mädchen bestimmt waren, hat ein Gericht im US-Bundesstaat Pennsylvania zwei Frauen an den Pranger gestellt. Viereinhalb Stunden lang mussten eine 56-jährige und ihre 35-jährige Tochter vor dem Gericht des Bezirks Bedford neben einem Schild ausharren, auf dem stand: "Ich habe einem neunjährigen Kind sein Geburtstagsgeschenk gestohlen. Sei kein Dieb, Du siehst, was Dir passieren kann." Den Frauen wurde diese Bestrafungsform als Ersatz für eine Haftstrafe zuvor angeboten. Die Pranger-Methode ist Teil ein neues Konzepts, das verhindern soll, dass die Gefängnisse der Region wegen kleinerer Delikte überfüllt sind. |
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weitere Fälle: |
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