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Zusammenfassung

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.


Rainer Forst: Die Rechtfertigung der MR und das grundlegende Recht auf Rechtfertigung [1]

  • Historische Betrachtung des MR-Diskurses zeigt:

MR haben gesellschaftspol. Botschaft: Das Individuum ist ein Mitglied der Gesellschaft und damit ein soziales und politisches Subjekt, das …
… negativ: das Recht hat, frei von Willkürherrschaft zu sein.
… positiv: das jemand ist, der zählt.

Er wird als eine Person mit Würde angesehen
D.h.
Ich habe ein effektives Recht auf Rechtfertigung

Forst: Zusammenfassung

Menschenbild/moralische Grundlage der MR:

  • Wesen, das mit praktischer Vernunft ausgestattet ist: also autonom handlungsfähig ist.
  • Das daher die Pflicht zur Rechtfertigung anerkennt: Jeder normative Anspruch, der gegenüber anderen erhoben wird,  muss nach bestimmten Kriterien (Reziprozität und Allgemeinheit) gerechtfertigt werden können.
  • Dies ist ein Imperativ moralisch-praktischer Vernunft: Anerkennung der/Respekt für die menschliche Person als autonom Handelnde mit einem Recht auf Rechtfertigung
  • Anspruch auf Rechtfertigung muss „vorgängig“ als moralisch gültig angesehen werden.

Pfeil nach unten  

 

Menschenrechte:

  • … sind Rechte, die nicht mit reziprok-allgemeinen  Gründen zurückgewiesen werden können.
  • … sind Ausdruck des Respektes zwischen Personen, die akzeptieren, dass jede Person das Grundrecht hat, ein Subjekt der Rechtfertigung zu sein

Inhalt der MR

Pfeil nach links unten Pfeil nach rechts unten

Bedingungen und Ressourcen, die den Status eines Rechtfertigungssubjektes ausmachen:
Pers., soz. und pol. Rechte, die eine Struktur der Rechtfertigung generieren.
Aspekte des menschlichen Lebens, die zu schützen sind, da sie sich Personen nicht wechselseitig vorenthalten dürfen: Substantielle Rechte auf Güter, soziale Interessen.

 

 

 

 

Pfeil nach unten

Grenze der Begründung:

Wenn sich Menschen nicht als Personen anerkennen, denen gegenüber sie sich rechtfertigen müssen, d.h. wenn Menschen anderen ihre Würde absprechen.

(z.B.: Nationalsozialisten sprachen Juden den Status als Mensch ab)

 


[1] In: Ders.: Kritik der Rechtfertigungsverhältnisse. Perspektiven einer kritischen Theorie der Politik. Frankfurt/M.: Suhrkamp, 2011, S. 53-92.

 

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