Argumentationen
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
Argumentationen als Ort der ethischen Auseinandersetzung
Wenn wir Argumente mit Hilfe des Toulmin-Schemas analysieren, wird uns noch einmal deutlich, was wir auch bei der Untersuchung praktischer Syllogismen gesehen haben: Die Überzeugungskraft moralischer Urteile hängt im Wesentlichen davon ab, ob wir die zur Beurteilung des Falles hinzugezogene moralische Norm (= W) teilen oder nicht. Der Streit um problematische Geltungsansprüche moralischer Urteile (= C) richtet sich in vielen ethischen Auseinandersetzungen also auf die Plausibilität der zur Stützung der moralischen Norm angeführten Hintergrundannahmen (= B). Hier unterscheiden sich z.B. Utilitaristen oftmals deutlich von Kantianern.
Welche der angeführten Gründe uns rational dazu motivieren können, eine moralische Norm als geltend für den untersuchten Fall anzunehmen, kann uns dabei nicht vorgeschrieben werden, sondern ist Gegenstand der argumentativen Auseinandersetzung. Erst wenn die angeführten Begründungen uns überzeugen, nachdem wir sie nach bestem Wissen und ohne Druck prüfen konnten, sind wir bereit, dem moralischen Urteil zuzustimmen. Würden wir z.B. durch Androhung von Gewalt dazu gebracht werden, einer Behauptung zuzustimmen, dann ist dies in unseren Augen keine wirkliche Zustimmung, sondern wir wurden zu ihr genötigt – und wir werden diese Zustimmung bei der nächsten Gelegenheit widerrufen. Ein wirklicher Konsens kann also nur in einer freien Diskussion durch das bessere Argument zustande kommen.
Insofern ist der argumentative Diskurs der Ort, in dem umstrittene ethische Sachverhalte geklärt werden müssen. Wollte man ethisch-moralische Argumentationen weiter untersuchen, so müsste man nun also fragen, was genauer einen „falschen“ von einem „richtigen“ Konsens unterscheidet. Eines scheint jedoch klar zu sein: Die Zustimmung zur Einigung und damit der Konsens kann nur auf einer rationaler Grundlage beruhen und eben nicht auf der Basis von Drohungen, taktischen Überlegungen, Deals etc. zustande kommen. Denn ein Konsens, dem wir vernünftigerweise nichts mehr entgegensetzen können, ergibt sich ausschließlich durch den „zwanglosen Zwang des besseren Argumentes“ (Habermas).
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