Anwendungsbeispiele Toulmin-Schema
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
Beispiel 1: Habermas
D: Dem ungeborenen menschlichen Leben kommt nur „Würde des menschlichen Lebens“ zu.
C: Ungeborenes Leben genießt nur als Bezugspunkt der Pflichten anderer Schutz.
W: „Menschenwürde“ ist gebunden an eine Gemeinschaft von Individuen, zwischen denen eine gegenseitige menschliche Verpflichtung besteht und die daher voneinander normgerechtes Verhalten erwarten.
B: Es gibt einen ethisch relevanten Unterschied zwischen der „Würde des menschlichen Lebens“ und der jeder Person rechtlich garantierten „Menschenwürde“.
Beispiel 2: Birnbacher
D: Embryonen und Leichname sind keine realen Subjekte.
C: Embryonen und Leichnamen dürfen keine moralischen Rechte zugewiesen werden.
W: Moralische Rechte können nur realen Subjekten zugewiesen werden.
hier bietet Birnbacher kein Warrant, das über den ontologischen Status eines Leichnams und eines Embryos Auskunft gibt.
D: Zu ergänzen wäre etwa: reale Subjekte haben Selbstbewusstein und Präferenzen (wie bei Singers Personenbegriff).
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