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Rechte im Internet

Unterrichtsvorschlag

Gesetzestexte sind von Natur aus von Juristen für Juristen formuliert und dem Normalbürger nicht immer sofort zugänglich, jüngeren Schülern schon gar nicht. Dies gilt natürlich auch für die Bestimmungen zum Datenschutz aus Bundes- und Landes-Datenschutzgesetz, Kunsturheberrechtsgesetz und Strafgesetzbuch. Daher ist es schwer, diese in der Schule zu vermitteln. Lehrer sind außerdem keine Juristen. Wir können daher keine rechtsverbindlichen Aussagen machen und sollten dies auch nicht tun! Trotzdem stehen wir in der Verantwortung, rechtliche Regelungen mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen.

Daher sollen (fiktive) Fallbeispiele aus dem Bereich der Schule wesentliche Elemente der Gesetzeslage deutlich machen und zur Diskussion anregen. Die Fallbeispiele können dabei nicht alle rechtlichen Aspekte berücksichtigen, mit denen SchülerInnen in ihrem Alltagsleben konfrontiert werden. Für die Klasse 7 sehen die Bildungsstandards vor, dass die Schülerinnen und Schüler „in Grundzügen alltagsrelevante gesetzliche Regelungen zum Umgang mit (digitalen) Daten (Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, informationelle Selbstbestimmung) nennen“ können. Daher wurden hier zwei Beispiele ausgewählt, die sich mit der Anfertigung und Verbreitung von Bildern im schulischen Umfeld beschäftigen. Häufig haben sich dabei Verfahren eingebürgert, die rechtlich nicht zulässig sind. Mindestens einer dieser Fälle sollte besprochen werden. Für andere Aspekte der Rechte im Internet sei auf die Materialien von Klicksafe.de verwiesen, die einen deutlich größeren Bereich abdecken.

Die Aufgaben zu den Fällen sind so aufgebaut, dass zunächst eine Beschäftigung mit dem Fall (kopiervorlagen02_run_ab_fallbeispiele.odt) im Vordergrund steht, ohne dass die rechtlichen Regelungen schon bekannt sind. Zunächst soll der gesunde Menschenverstand für die Bewertung der Fälle herangezogen werden. Danach werden die Schüler über die rechtlichen Regelungen (kopiervorlagen03_run_gesetze.odt) informiert und untersuchen die aufgelisteten Aspekte daraufhin, ob sie rechtlich zulässig sind. Die Teilaspekte sind aufgelistet, weil die feinen Unterschiede in den beschriebenen Verhaltensweisen nicht unbedingt bemerkt werden würden (heimliche Fotos / nicht heimlich, Einzelaufnahme / Großaufnahme usw).

Im Anschluss daran sollte eine Diskussion darüber geführt werden, wie diese Gesetze im Alltag berücksichtigt werden können. Wichtig ist, bei der Diskussion nicht alles negativ darzustellen und den Schülern jeden Spaß am Internet und ihren Apps verderben zu wollen. In der Diskussion sollte herauskommen, wo die rechtlichen Grenzen liegen, aber auch wo die moralischen Grenzen liegen. Es spielen folgende Dimensionen eine Rolle:

  • Was kann man mit Informatiksystemen alles machen?
    Voraussetzungen, Folgen, Chancen, Risiken für den einzelnen Menschen und die ganze Gesellschaft
  • Was darf man mit Informatiksystemen machen / nicht machen?
    rechtliche Aspekte
  • Was soll man mit Informatiksystemen machen / nicht machen?
    ethische Aspekte

Die meisten Schüler werden keine Probleme damit haben, wenn ein ganz normales Bild von ihnen von einer Freundin an eine andere Freundin geschickt wird. Wenn es sich dabei nicht um ein Saufbild oder ähnliches handelt, ist dagegen auch nichts einzuwenden, auch wenn streng genommen die schriftliche Einwilligung der Eltern (bei Minderjährigen) vorliegen müsste. Das ist in der Praxis aber nicht durchführbar. Dann dürfte man den Schülern gar keine Handys geben. Trotzdem müssen die Schüler dafür sensibilisiert werden, wo der Spaß aufhört und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sobald Mobbing anfängt, ist diese Grenze z.B. deutlich überschritten. Die Zusammenstellung der Verhaltensregeln von Klicksafe.de (Kopiervorlage_Verhaltensregeln.odt) könnte ein mögliches Ergebnis dieser Diskussion sein.

Zusammenstellung der relevanten Gesetze und Gesetzesauslegungen

Eine Zusammenstellung der für die Fallbeispiele relevanten Gesetze und Gesetzesauslegungen findet sich im Bereich Lösungen.

Weiteres Beispiel

Ergänzend können dazu auch das Arbeitsblatt 5 des „Zusatzmoduls Datenschutz“ von klicksafe.de bearbeitet werden. Hier werden die Rechte anhand von Beispielen eines fiktiven Lehrers Dr. Tafel veranschaulicht (darf er eine Klassenliste im Sekretariat holen?, darf er seine SchülerInnen fotografieren, um die Namen zu lernen? usw).

 

Rechte im Internet: Herunterladen [odt][75 KB]

Rechte im Internet: Herunterladen [pdf][115 KB]

 

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