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Da­ten­schutz

Die meis­ten Cloud-An­bie­ter (mit Aus­nah­me von z.B. Blau­cloud) haben ihren Sitz au­ßer­halb Deutsch­lands, meist sogar au­ßer­halb Eu­ro­pas. Das be­deu­tet, dass sie nicht an deut­sches oder eu­ro­päi­sches Da­ten­schutz­recht ge­bun­den sind. Man kann daher nicht si­cher sein, dass die Daten, die man in einem Cloud­spei­cher ab­legt, tat­säch­lich von nie­man­dem an­de­rem ein­ge­se­hen wer­den. Es kann sein, dass der Cloud-An­bie­ter die Daten zu Wer­be­zwe­cken ana­ly­siert oder einem Ge­heim­dienst Ein­blick ge­währt.

Ver­trau­li­che Daten soll­ten daher nie­mals un­ver­schlüs­selt in Cloud­spei­chern ab­ge­legt wer­den!

Das zwei­te Pro­blem ist, dass der Zu­gang zu einer Cloud re­la­tiv viele Vor­aus­set­zun­gen hat: Nicht nur der ei­ge­ne Com­pu­ter muss funk­tio­nie­ren, es muss auch der Cloud­ser­ver ver­füg­bar sein und es muss eine (schnel­le) In­ter­net­ver­bin­dung exis­tie­ren. Im Falle des Kon­kur­ses eines Cloud-An­bie­ters ist un­klar, ob und wie man wie­der an seine Daten kommt.

Von wich­ti­gen Daten soll­te stets eine wei­te­re Kopie auf dem ei­ge­nen Com­pu­ter exis­tie­ren!

Der drit­te Punkt be­trifft das „Free­mi­um“-Ge­schäfts­mo­dell. Man muss sich klar ma­chen, dass die Cloud-An­bie­ter den kos­ten­lo­sen Spei­cher­platz nicht aus purer Groß­zü­gig­keit be­reit­stel­len. Der Be­trieb der Re­chen­zen­tren ist teuer und auf ir­gend­ei­ne Weise muss der An­bie­ter seine Kos­ten wie­der ein­fah­ren („there's no such thing as a free lunch“). Ent­we­der spe­ku­liert der An­bie­ter dar­auf, dass ein ge­wis­ser Teil der Nut­zer zu kos­ten­pflich­ti­gen Ta­ri­fen wech­selt oder er nimmt sich die Rech­te her­aus, die ein­ge­stell­ten Daten zu ana­ly­sie­ren und zu Wer­be­zwe­cken zu ver­wen­den.

 

Hin­ter­grund: Die „Cloud“: Her­un­ter­la­den [odt][633 KB]

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Wei­ter zu Rech­te im In­ter­net