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Datenschutz

Die meisten Cloud-Anbieter (mit Ausnahme von z.B. Blaucloud) haben ihren Sitz außerhalb Deutschlands, meist sogar außerhalb Europas. Das bedeutet, dass sie nicht an deutsches oder europäisches Datenschutzrecht gebunden sind. Man kann daher nicht sicher sein, dass die Daten, die man in einem Cloudspeicher ablegt, tatsächlich von niemandem anderem eingesehen werden. Es kann sein, dass der Cloud-Anbieter die Daten zu Werbezwecken analysiert oder einem Geheimdienst Einblick gewährt.

Vertrauliche Daten sollten daher niemals unverschlüsselt in Cloudspeichern abgelegt werden!

Das zweite Problem ist, dass der Zugang zu einer Cloud relativ viele Voraussetzungen hat: Nicht nur der eigene Computer muss funktionieren, es muss auch der Cloudserver verfügbar sein und es muss eine (schnelle) Internetverbindung existieren. Im Falle des Konkurses eines Cloud-Anbieters ist unklar, ob und wie man wieder an seine Daten kommt.

Von wichtigen Daten sollte stets eine weitere Kopie auf dem eigenen Computer existieren!

Der dritte Punkt betrifft das „Freemium“-Geschäftsmodell. Man muss sich klar machen, dass die Cloud-Anbieter den kostenlosen Speicherplatz nicht aus purer Großzügigkeit bereitstellen. Der Betrieb der Rechenzentren ist teuer und auf irgendeine Weise muss der Anbieter seine Kosten wieder einfahren („there's no such thing as a free lunch“). Entweder spekuliert der Anbieter darauf, dass ein gewisser Teil der Nutzer zu kostenpflichtigen Tarifen wechselt oder er nimmt sich die Rechte heraus, die eingestellten Daten zu analysieren und zu Werbezwecken zu verwenden.

 

Hintergrund: Die „Cloud“: Herunterladen [odt][633 KB]

Hintergrund: Die „Cloud“: Herunterladen [pdf][696 KB]

 

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