Operatorenkatalog Bildungsplan 2004
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
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Basisoperatorenkatalog in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in Baden-Württemberg
1. Allgemeine Hinweise
Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. In der Regel sind sie den einzelnen Anforderungsbereichen zugeordnet.
Der Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben und Beschreiben von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang sowie die reproduktive Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Methoden.
Der Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte.
Der Anforderungsbereich III umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu Begründungen, Folgerungen, Beurteilungen und Handlungsoptionen zu gelangen.
Zwar lassen sich weder die Anforderungsbereiche scharf gegeneinander abgrenzen noch die zur Lösung einer Prüfungsaufgabe erforderlichen Teilleistungen in jedem Einzelfall eindeutig einem bestimmten Anforderungsbereich zuordnen; die Berücksichtigung der Anforderungsbereiche trägt aber wesentlich dazu bei, die in den Bildungsstandards geforderten Kompetenzen valide zu überprüfen sowie die Evaluation der Prüfungsleistungen allen Beteiligten transparent zu machen.
Die Anforderungsbereiche sind in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit
zu sehen, wobei der Anforderungsbereich III die Anforderungsbereiche I und
II, der
Anforderungsbereich II den Anforderungsbereich I einschließt.
Die Zuordnung zu den Bereichen erfolgt wesentlich durch die Aufgabenart und die Aufgabenstellung, ohne dass diese in jedem Fall ausschließlich auf einen Anforderungsbereich festgelegt werden könnte.
2. Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben und Beschreiben von fachspezifischen Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang unter reproduktivem Benutzen geübter Arbeitstechniken. Dies erfordert vor allem Reproduktionsleistungen |
Anforderungsbereich II umfasst das selbständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter fachspezifischer Inhalte und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte. Dies erfordert vor allem Reorganisations- und Transferleistungen |
Anforderungsbereich III umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu Begründungen, Folgerungen, Beurteilungen und Handlungsoptionen zu gelangen. Dies erfordert vor allem Leistungen der Reflexion und Problemlösung |
Anforderungsbereich I - Wiedergeben von grundlegendem Fachwissen unter Verwendung der Fachterminologie - Bestimmen der Art des Materials - Entnehmen von Informationen aus unterschiedlichen Materialien - Benennen und Anwenden von Arbeitstechniken und Methoden |
Anforderungsbereich II - Erklären kategorialer, struktureller und zeitlicher Zusammenhänge - sinnvolles Verknüpfen und Einordnen unterschiedlicher z.B. politische, ökonomischer, soziologischer, historischer, raumspezifischer Sachverhalte - Unterscheiden zwischen Sach- und Werturteil |
Anforderungsbereich III - selbständiges Erörtern unterschiedlicher Sachverhalte - Entfalten einer strukturierten, multiperspektivischen und problemorientierten Fragestellung - Reflektieren der eigenen Urteilsbildung - problemorientiertes Umsetzen von Kenntnissen und Erkenntnissen in gestaltender Form |
3. Die Operatoren im Einzelnen:
I |
nennen |
Entweder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen oder Kenntnisse ohne Materialvorgabe anführen. |
herausarbeiten |
Informationen und Sachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen, wiedergeben und/ oder gegebenenfalls berechnen. |
|
beschreiben |
Wesentliche Informationen aus vorgegebenem Material oder aus Kenntnissen zusammenhängend und schlüssig wiedergeben. |
|
charakterisieren |
Sachverhalte und Vorgänge mit ihren typischen Merkmalen beschreiben und in ihren Grundzügen bestimmen. |
|
II |
erstellen |
Sachverhalte inhaltlich und methodisch angemessen graphisch darstellen und mit fachsprachlichen Begriffen beschriften (z. B. Fließschema, Diagramm, Mind Map, Wirkungsgefüge). |
darstellen |
Strukturen und Zusammenhänge beschreiben und verdeutlichen. |
|
analysieren |
Materialien oder Sachverhalte systematisch und gezielt untersuchen und auswerten. |
|
ein-, zuordnen |
Sachverhalte, Vorgänge begründet in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen. |
|
begründen |
Komplexe Grundgedanken argumentativ schlüssig entwickeln und im Zusammenhang darstellen. |
|
erklären |
Informationen durch eigenes Wissen und eigene Einsichten begründet in einen Zusammenhang stellen (z. B. Theorie, Modell, Gesetz, Regel). |
|
erläutern |
Sachverhalte im Zusammenhang beschreiben und anschaulich mit Beispielen oder Belegen erklären. |
|
vergleichen |
Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen und ein Ergebnis formulieren. |
|
III |
überprüfen |
Vorgegebene Aussagen bzw. Behauptungen an konkreten Sachverhalten und innerer Stimmigkeit messen. |
beurteilen |
Aussagen, Behauptungen, Vorschläge oder Maßnahmen im Zusammenhang auf ihre Stichhaltigkeit bzw. Angemessenheit prüfen und dabei die angewandten Kriterien nennen. |
|
bewerten |
Aussagen, Behauptungen, Vorschläge oder Maßnahmen beurteilen, eine persönliche Stellungnahme abgeben und dabei die eigenen Wertmaßstäbe offen legen. |
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erörtern |
Zu einer vorgegebenen Problemstellung durch Abwägen von Für- und Wider-Argumenten ein begründetes Urteil fällen. |
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gestalten |
Sich produkt-, rollen- bzw. adressatenorientiert mit einem Problem durch Entwerfen z. B. von Reden, Streitgesprächen, Strategien, Beratungsskizzen, Szenarien oder Modellen auseinandersetzen. |