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Rollenspielkarten

Rollenspiel:

In eurer Schule wird überlegt, das Programm „Lieber schlau statt blau“ einzuführen.
Deshalb findet ein Diskussionsabend hierzu statt. (FISHBOWL: Eine Anfangsformation kann abgelöst und ergänzt werden durch Tippen auf die Schulter oder durch 1 bis 2 Ergänzungsstühle)

AA: EINZELARBEIT: Bearbeite deine Rolle, indem du auch auf Argumente und Beispiele aus dem Text zurückgreifst. (5 min)

Nach 5 min: bearbeitet und ergänzt eure Karten zu zweit oder zu dritt mit Experten, die die gleiche Rolle wie ihr haben. (10 min).


 

In eurer Schule wird überlegt, das Programm „Lieber schlau statt blau“ einzuführen.

Schulpsychologe:

Du hast die Idee eingebracht, am Schulzentrum das Programm „Lieber schlau als blau durchzuführen.

In eurer Schule wird überlegt, das Programm „Lieber schlau statt blau“ einzuführen.

Lehrer:

Du bist der Meinung, dass ein solches Programm an der Schule nicht verwirklicht werden sollte.

In eurer Schule wird überlegt, das Programm „Lieber schlau statt blau“ einzuführen.

Eltern:

Du bist Vater/Mutter eines Schülers und weißt, dass sich Schulkameraden deines Sohnes regelmäßig am Wochenende betrinken.

In eurer Schule wird überlegt, das Programm „Lieber schlau statt blau“ einzuführen.

Schülervertreter:

Du hast als Schülervertreter noch nicht entschieden, ob du das Programm sinnvoll findest.

 

In eurer Schule wird überlegt, das Programm „Lieber schlau statt blau“ einzuführen.

Schulpsychologe:

Du hast die Idee eingebracht, am Schulzentrum das Programm „Lieber schlau als blau durchzuführen.

  • Erfolge möglich, da Gespräche nicht zielführend
  • Präventionsmaßnahmen sollen ergänzt werden durch die Aktion.
  • Begrenzt auf S., die sowieso schon gefährdet sind.
  • Kurzfristige Erfolge sind bestätigt. Den S. wird ihr abstoßendes Verhalten gezeigt: Selbsterfahrung.
  • Lernen am eigenen Leib besonders bei Jugendlichen erfolgreicher als Moralpredigten (Pubertät)
  • Verhinderung von schweren Suchtfällen durch Maßnahmen, bevor eine Sucht entstehen kann.
  • Auffällige Schüler rechtzeitig erkennen und intensiv betreuen.

 

In eurer Schule wird überlegt, das Programm „Lieber schlau statt blau“ einzuführen.

Lehrer:

Du bist der Meinung, dass ein solches Programm an der Schule nicht verwirklicht werden sollte.

  • Aufsichtspflicht: Wie kann gewährleistet werden, dass S. sicher nach Hause kommen?
  • ernsthafte Gefährdung der S beim Experiment, schwierige Organisation,
  •  Regelung, wie viel die S. trinken dürfen
  • Gesetz: Wer Alkohol an Jugendliche unter 16 abgibt, macht sich strafbar.
  • Nachsorge für alkoholgefährdete S. nicht geregelt.
  • Einbeziehung der Eltern unabdingbar.
  • Umgang mit selbst abhängigen Eltern?
  • Elternerlaubnis nicht gegeben, obwohl Kind bereits Alkoholerfahrung hat
  • Missbrauch für Klassenpartys
  • Alkoholverbot an Schulen unterlaufen

In eurer Schule wird überlegt, das Programm „Lieber schlau statt blau“ einzuführen.

Eltern:

Du bist Vater/Mutter eines Schülers und weißt, dass sich Schulkameraden deines Sohnes regelmäßig am Wochenende betrinken.

  • Besorgniserregende Lage in der Klasse
  • Maßnahmen von der Schulleitung erwünscht, da man selbst machtlos ist
  • Eltern der S. in die Pflicht nehmen.
  • Selbsterfahrung der Schüler, dass sie doch nicht so cool wirken
  • Lebenshilfe für die S., Schutz für andere Jugendliche.
  • Langfristige Erfolge durch Nachsorge

 

In eurer Schule wird überlegt, das Programm „Lieber schlau statt blau“ einzuführen.

Schülervertreter:

Du hast als Schülervertreter noch nicht entschieden, ob du das Programm sinnvoll findest.

Pro:

  • Erfolge möglich, da Gespräche nicht zielführend
  • Begrenzt auf S., die sowieso schon gefährdet sind.
  • Kurzfristige Erfolge sind bestätigt. Den S. wird ihr abstoßendes Verhalten gezeigt: Selbsterfahrung.
  • Langfristig erwartbar, dass Alkohol unwichtig wird.

Contra:

  • Aufsichtspflicht, ernsthafte Gefährdung der S beim Experiment, schwierige Organisation, Regelung, wie viel die S. trinken dürfen
  • Mobbingfalle: Nichttrinker sind vielleicht in der Minderheit.
  • Gesetz: Wer Alkohol an Jugendliche unter 16 abgibt, macht sich strafbar.
  • Nachsorge für alkoholgefährdete S. nicht geregelt.
  • Elternerlaubnis nicht gegeben, obwohl Kind bereits Alkoholerfahrung hat
  • Missbrauch für Klassenpartys
  • Umgang mit selbst abhängigen Eltern?

 

 

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