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Rol­len­spiel­kar­ten

Rol­len­spiel:

In eurer Schu­le wird über­legt, das Pro­gramm „Lie­ber schlau statt blau“ ein­zu­füh­ren.
Des­halb fin­det ein Dis­kus­si­ons­abend hier­zu statt. (FISH­BOWL: Eine An­fangs­for­ma­ti­on kann ab­ge­löst und er­gänzt wer­den durch Tip­pen auf die Schul­ter oder durch 1 bis 2 Er­gän­zungs­stüh­le)

AA: EIN­ZEL­AR­BEIT: Be­ar­bei­te deine Rolle, indem du auch auf Ar­gu­men­te und Bei­spie­le aus dem Text zu­rück­greifst. (5 min)

Nach 5 min: be­ar­bei­tet und er­gänzt eure Kar­ten zu zweit oder zu dritt mit Ex­per­ten, die die glei­che Rolle wie ihr haben. (10 min).


 

In eurer Schu­le wird über­legt, das Pro­gramm „Lie­ber schlau statt blau“ ein­zu­füh­ren.

Schul­psy­cho­lo­ge:

Du hast die Idee ein­ge­bracht, am Schul­zen­trum das Pro­gramm „Lie­ber schlau als blau durch­zu­füh­ren.

In eurer Schu­le wird über­legt, das Pro­gramm „Lie­ber schlau statt blau“ ein­zu­füh­ren.

Leh­rer:

Du bist der Mei­nung, dass ein sol­ches Pro­gramm an der Schu­le nicht ver­wirk­licht wer­den soll­te.

In eurer Schu­le wird über­legt, das Pro­gramm „Lie­ber schlau statt blau“ ein­zu­füh­ren.

El­tern:

Du bist Vater/Mut­ter eines Schü­lers und weißt, dass sich Schul­ka­me­ra­den dei­nes Soh­nes re­gel­mä­ßig am Wo­chen­en­de be­trin­ken.

In eurer Schu­le wird über­legt, das Pro­gramm „Lie­ber schlau statt blau“ ein­zu­füh­ren.

Schü­ler­ver­tre­ter:

Du hast als Schü­ler­ver­tre­ter noch nicht ent­schie­den, ob du das Pro­gramm sinn­voll fin­dest.

 

In eurer Schu­le wird über­legt, das Pro­gramm „Lie­ber schlau statt blau“ ein­zu­füh­ren.

Schul­psy­cho­lo­ge:

Du hast die Idee ein­ge­bracht, am Schul­zen­trum das Pro­gramm „Lie­ber schlau als blau durch­zu­füh­ren.

  • Er­fol­ge mög­lich, da Ge­sprä­che nicht ziel­füh­rend
  • Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men sol­len er­gänzt wer­den durch die Ak­ti­on.
  • Be­grenzt auf S., die so­wie­so schon ge­fähr­det sind.
  • Kurz­fris­ti­ge Er­fol­ge sind be­stä­tigt. Den S. wird ihr ab­sto­ßen­des Ver­hal­ten ge­zeigt: Selbst­er­fah­rung.
  • Ler­nen am ei­ge­nen Leib be­son­ders bei Ju­gend­li­chen er­folg­rei­cher als Mo­ral­pre­dig­ten (Pu­ber­tät)
  • Ver­hin­de­rung von schwe­ren Sucht­fäl­len durch Maß­nah­men, bevor eine Sucht ent­ste­hen kann.
  • Auf­fäl­li­ge Schü­ler recht­zei­tig er­ken­nen und in­ten­siv be­treu­en.

 

In eurer Schu­le wird über­legt, das Pro­gramm „Lie­ber schlau statt blau“ ein­zu­füh­ren.

Leh­rer:

Du bist der Mei­nung, dass ein sol­ches Pro­gramm an der Schu­le nicht ver­wirk­licht wer­den soll­te.

  • Auf­sichts­pflicht: Wie kann ge­währ­leis­tet wer­den, dass S. si­cher nach Hause kom­men?
  • ernst­haf­te Ge­fähr­dung der S beim Ex­pe­ri­ment, schwie­ri­ge Or­ga­ni­sa­ti­on,
  •  Re­ge­lung, wie viel die S. trin­ken dür­fen
  • Ge­setz: Wer Al­ko­hol an Ju­gend­li­che unter 16 ab­gibt, macht sich straf­bar.
  • Nach­sor­ge für al­ko­hol­ge­fähr­de­te S. nicht ge­re­gelt.
  • Ein­be­zie­hung der El­tern un­ab­ding­bar.
  • Um­gang mit selbst ab­hän­gi­gen El­tern?
  • El­ter­ner­laub­nis nicht ge­ge­ben, ob­wohl Kind be­reits Al­ko­ho­lerfah­rung hat
  • Miss­brauch für Klas­sen­par­tys
  • Al­ko­hol­ver­bot an Schu­len un­ter­lau­fen

In eurer Schu­le wird über­legt, das Pro­gramm „Lie­ber schlau statt blau“ ein­zu­füh­ren.

El­tern:

Du bist Vater/Mut­ter eines Schü­lers und weißt, dass sich Schul­ka­me­ra­den dei­nes Soh­nes re­gel­mä­ßig am Wo­chen­en­de be­trin­ken.

  • Be­sorg­nis­er­re­gen­de Lage in der Klas­se
  • Maß­nah­men von der Schul­lei­tung er­wünscht, da man selbst macht­los ist
  • El­tern der S. in die Pflicht neh­men.
  • Selbst­er­fah­rung der Schü­ler, dass sie doch nicht so cool wir­ken
  • Le­bens­hil­fe für die S., Schutz für an­de­re Ju­gend­li­che.
  • Lang­fris­ti­ge Er­fol­ge durch Nach­sor­ge

 

In eurer Schu­le wird über­legt, das Pro­gramm „Lie­ber schlau statt blau“ ein­zu­füh­ren.

Schü­ler­ver­tre­ter:

Du hast als Schü­ler­ver­tre­ter noch nicht ent­schie­den, ob du das Pro­gramm sinn­voll fin­dest.

Pro:

  • Er­fol­ge mög­lich, da Ge­sprä­che nicht ziel­füh­rend
  • Be­grenzt auf S., die so­wie­so schon ge­fähr­det sind.
  • Kurz­fris­ti­ge Er­fol­ge sind be­stä­tigt. Den S. wird ihr ab­sto­ßen­des Ver­hal­ten ge­zeigt: Selbst­er­fah­rung.
  • Lang­fris­tig er­wart­bar, dass Al­ko­hol un­wich­tig wird.

Con­tra:

  • Auf­sichts­pflicht, ernst­haf­te Ge­fähr­dung der S beim Ex­pe­ri­ment, schwie­ri­ge Or­ga­ni­sa­ti­on, Re­ge­lung, wie viel die S. trin­ken dür­fen
  • Mob­bing­fal­le: Nicht­trin­ker sind viel­leicht in der Min­der­heit.
  • Ge­setz: Wer Al­ko­hol an Ju­gend­li­che unter 16 ab­gibt, macht sich straf­bar.
  • Nach­sor­ge für al­ko­hol­ge­fähr­de­te S. nicht ge­re­gelt.
  • El­ter­ner­laub­nis nicht ge­ge­ben, ob­wohl Kind be­reits Al­ko­ho­lerfah­rung hat
  • Miss­brauch für Klas­sen­par­tys
  • Um­gang mit selbst ab­hän­gi­gen El­tern?

 

 

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