Geldpolitik: Operationalisierung des Standards
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
Standard 2.2.6: Die Schülerinnen und Schüler können Zielvorgaben und Zielerfüllung in der Geld- (...) politik darstellen.
Didaktischer Zugriff: Möglichkeitserörterung zur Geldpolitik innerhalb des Politikzyklus; Fallanalyse zur aktuellen Wirtschaftspolitik
Leitfrage: Was ist möglich? Hier:
Was ist der Auftrag der EZB, welchen Grenzen ist sie unterworfen, und welche Instrumente stehen ihr zur Verfügung?
Materialien:
- Wirtschaft und Politik S. 137 – 145 („Regelstandard“)
- Grundlagen der Volkswirtschaft S. 206 – 215 („Expertenstandard“ 1 )
- Zu 2.2: Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, Statistischer Teil, Kap. VI, Tab. 3; EZB, Monatsbericht, Statistischer Teil Tab. 1.3 (ausführlicher)
- Zu 2.3, 3.1: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik 7/2012, Tab. 6, S. 64 ff.
1. Zielvorgaben der Geldpolitik | ||
1.1 | Die SuS können Gefahren und Ursachen der Inflation darstellen und die Bedeutung des Ziels der Preisstabilität begründen. | |
1.2 | Die SuS können den Auftrag der EZB , die Preisstabilität 2 zu gewährleisten, auf der Grundlage des Art. 127 AEUV darstellen. | |
2. Instrumentarium | ||
2.1 | Die SuS können den Ansatz der Geldmengensteuerung , der die Geldpolitik der EZB bestimmt, darstellen. | |
2.2 | Die SuS können das Hauptinstrument der EZB zur Geldmengensteuerung, die Offenmarktpolitik über Wertpapierpensionsgeschäfte anhand aktueller Daten erklären. | |
3. Zielerfüllung | ||
3.1 | Die SuS können die aktuelle Inflationsrate und ihren Entwicklungstrend darstellen und beurteilen 3 . |
Weiter: Literatur- und Quellenverzeichnis
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1
Dieser „Expertenstandard“ wird hier nicht weiter ausgeführt. Hier ginge es z.B. um einen historischen Rekurs zur Inflationserfahrung 1923/1948 oder die aktuelle Debatte um die Rolle der EZB in der Krise im Euroraum.
2
Im AEUV (Art. 119, 127) ist von Preisstabilität die Rede. Sinnvoller wäre es freilich wie in § 1StWB das Ziel als Preis
niveau
stabilität zu definieren (vgl. den Hinweis von G. Willke in Urach 2012).
3
Was die Daten m.E. nicht hergeben ist eine Aussage zur Wirkung der EZB-Maßnahmen auf die Inflationsrate. Ein solcher Standard 3.2 wäre eigentlich erforderlich, um die Anforderung der „Zielerfüllung“ einzulösen. Inwieweit der „impact“ der EZB-Maßnahmen nachgewiesen ist, vermag ich nicht zu beurteilen.