Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Geldpolitik: Operationalisierung des Standards

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.

Standard 2.2.6: Die Schülerinnen und Schüler können Zielvorgaben und Zieler­füllung in der Geld- (...) politik darstellen.

Didaktischer Zugriff: Möglichkeitserörterung zur Geldpolitik innerhalb des Politikzy­klus; Fallanalyse zur aktuellen Wirtschaftspolitik

Leitfrage: Was ist möglich? Hier:

Was ist der Auftrag der EZB, welchen Grenzen ist sie unterworfen, und welche In­strumente stehen ihr zur Verfügung?

Materialien:

  • Wirtschaft und Politik S. 137 – 145 („Regelstandard“)
  • Grundlagen der Volkswirtschaft S. 206 – 215 („Expertenstandard“ 1 )
  • Zu 2.2: Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, Statistischer Teil, Kap. VI, Tab. 3; EZB, Monatsbericht, Statistischer Teil Tab. 1.3 (ausführlicher)
  • Zu 2.3, 3.1: Schlaglichter der Wirtschaftspolitik 7/2012, Tab. 6, S. 64 ff.
1. Zielvorgaben der Geldpolitik
  1.1 Die SuS können Gefahren und Ursachen der Inflation darstellen und die Be­deutung des Ziels der Preisstabilität begründen.
  1.2 Die SuS können den Auftrag der EZB , die Preisstabilität 2 zu gewährleisten, auf der Grundlage des Art. 127 AEUV darstellen.
2. Instrumentarium
  2.1 Die SuS können den Ansatz der Geldmengensteuerung , der die Geldpolitik der EZB bestimmt, darstellen.
  2.2 Die SuS können das Hauptinstrument der EZB zur Geldmengensteuerung, die Offenmarktpolitik über Wertpapierpensionsgeschäfte anhand aktueller Daten erklären.
3. Zielerfüllung
  3.1 Die SuS können die aktuelle Inflationsrate und ihren Entwicklungstrend darstellen und beurteilen 3 .

 

Weiter: Literatur- und Quellenverzeichnis


Skript: Herunterladen [9,1 MB] als pdf [3,2 MB]
Präsentation: Herunterladen [3,7 MB] als pdf [0,7 MB]


1 Dieser „Expertenstandard“ wird hier nicht weiter ausgeführt. Hier ginge es z.B. um einen historischen Rekurs zur Inflationserfahrung 1923/1948 oder die aktuelle Debatte um die Rolle der EZB in der Krise im Euroraum.
2 Im AEUV (Art. 119, 127) ist von Preisstabilität die Rede. Sinnvoller wäre es freilich wie in § 1StWB das Ziel als Preis niveau stabilität zu definieren (vgl. den Hinweis von G. Willke in Urach 2012).
3 Was die Daten m.E. nicht hergeben ist eine Aussage zur Wirkung der EZB-Maßnahmen auf die Inflationsrate. Ein solcher Standard 3.2 wäre eigentlich erforderlich, um die Anforderung der „Zielerfüllung“ einzulösen. Inwieweit der „impact“ der EZB-Maßnahmen nachgewiesen ist, vermag ich nicht zu beurteilen.