M 13/14 Ein Entscheidungsbaum als Hilfsmittel der Möglichkeitserörterung
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
M 13 Entscheidungsbaum:
Kann die Bundesregierung die wirtschaftliche Entwicklung beeinflussen?
NEIN |
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JA |
Die EU-Kommission wacht über die Einhaltung der Wettbewerbsregeln im EU-Binnenmarkt. Die EZB, nicht die Bundesbank und schon gar nicht die Bundesregierung wacht über die Stabilität des Preisniveaus. Der EU-Binnenmarkt funktioniert wie eine große Volkswirtschaft. Kein Mitgliedsstaat kann ihn steuern oder kontrollieren. Im GG ist die Schuldenbremse verankert, sogar in der Mehrzahl der EU-Staaten gibt es eine entsprechende Vereinbarung (Fiskalpakt). Der Löwenanteil der deutschen Exporte geht in die EU-Länder. Wachstumspolitik ist daher heute eine europäische Aufgabe. |
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Die Regierungen der Mitgliedsstaaten haben weit reichenden Einfluss – bis zum Vetorecht – auf Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene. Die Binnennachfrage (Konsum, Staat) macht knapp 80% der Gesamtnachfrage in der Volkswirtschaft aus. Steuer- und Finanzpolitik sind wichtige Politikbereiche, um die Wirtschaft zu beeinflussen; sie stehen unter nationaler Hoheit. Regionale und sektorale Strukturpolitik wird auf allen Ebenen praktiziert, von der EU bis zur Kommune. Der öffentliche Dienst zählt zu den wichtigsten Arbeitgebern. |
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Weiter mit dem Entscheidungsbaum in M 14. |
M 14 Entscheidungsbaum:
Was kann/soll die Wirtschaftspolitik gegen Arbeitslosigkeit tun?
Weiter mit M 15 - 17 | Ende. Weiter mit M 18/19 |
Frage 5: Soll der Staat konservierende sektorale Strukturpolitik betreiben, um Beschäftigung zu fördern und zu sichern? 1
NEIN |
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JA |
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→ ... |
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→ ... |
(C) Schaubild des Arbeitsmarkts in: Gerhard Willke, Wirtschaftspolitik, Berlin 2003, S. 52 f
Mit freundlicher Genehmigung des Verlags
Weiter: M 15 Reales Bruttoinlandsprodukt und Arbeitslosigkeit im Vergleich (2007 – 2012)
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Frage 5 ermöglicht die Integration der Struktur- und Wachstumspolitik im Sinne des Bündelungsansatzes