Operatoren erklärt für Unter- und Mittelstufe
Der Bildungsplan 2016 verwendet bei der Formulierung der Kompetenzen Operatoren. Sie sind als handlungsleitende Verben zu verstehen und signalisieren, welche Tätigkeiten beim Erwerb der Kompetenzen erwartet werden. Die Operatoren sind (weitgehend) in Übereinstimmung mit den „Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Evangelische Religionslehre“ (Beschluss der Kultusminister-konferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 16.11.2006) formuliert. Die Operatoren werden im Bildungsplan Evangelische Religionslehre im vierten Abschnitt erklärt. Diese Erklärungen folgen weitgehend denjenigen der genannten EPA und sind entsprechend komplex formuliert.
Im Sinne des aufbauenden Lernens erscheint es sinnvoll, die Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe schon frühzeitig an die Bedeutung der Operatoren heranzuführen. So tragen diese nicht nur für Lehrkräfte, sondern auch für Schülerinnen und Schüler dazu bei transparent zu machen, welche Tätigkeiten beim Erwerb der Kompetenzen verlangt werden. Der Lernprozess wird dadurch differenzierter und zielgenau. In diesem Sinne können Operatoren auch in Prüfungsaufgaben, Kompetenzrastern und Lernwegelisten verwendet werden. Sie begegnen mittlerweile zudem in den Aufgabenstellungen der neueren Lehrbücher.
Damit den Schülerinnen und Schülern der Unter- und Mittelstufe klar wird, was bei den jeweiligen Operatoren genau von ihnen verlangt wird, soll hier im Folgenden der Versuch unternommen werden, jeden Operator mit möglichst einfachen Worten zu erklären. Der Versuchscharakter möge hier betont sein – selbstverständlich steht es jeder Lehrkraft frei, die Erklärungen noch weiter zu vereinfachen.
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