Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Material 7: Nachweis von Mikroorganismen

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass für jedes Experiment entsprechend der eigenen Durchführung vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden muss. Jede fachkundige Nutzerin/jeder fachkundige Nutzer muss die aufgeführten Inhalte eigenverantwortlich prüfen und an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen.

Weder die Redaktion des Lehrerfortbildungsservers noch die Autorinnen und Autoren der veröffentlichten Experimente übernehmen jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch exakten, veränderten oder fehlerhaften Nachbau und/oder Durchführung der Experimente entstehen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de

 

Verändert nach: © Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln: Infektionskrankheiten vorbeugen
Schutz durch Hygiene und Impfung, Materialien für den Unterricht ab Jahrgangsstufe 7, Seite 24

Die Durchführung von mikrobiologischen Versuchen zum Nachweis von Mikroorganismen ist für Schülerinnen und Schüler und Schüler besonders motivierend. Für die vorgeschlagenen Experimente ist kein steriles Arbeiten notwendig. Allerdings muss die Handhabung (Abnahme des Deckels der Petrischale beim Beimpfen) geklärt werden. Die Versuche werden in Partner- oder Gruppenarbeit durchgeführt und ausgewertet. Zur Kontrolle werden 1 – 2 Agarplatten ohne Beimpfung bebrütet. Die Bebrütung erfolgt entweder für zwei Tage im Brutschrank bei 30 °C oder für mehrere Tage bei Raumtemperatur. Bis zur Auswertung können sie anschließend im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Sicherheitshinweise für die Schülerinnen und Schüler

  • Die Agarplatten dürfen nur für den jeweiligen Versuch und möglichst nur kurze Zeit geöffnet werden.
  • Die Ansätze sind nach dem Beimpfen sicher – z. B. mit Klebeband – zu verschließen und dürfen nicht mehr geöffnet werden.

 

Sicherheitshinweise für die Lehrkraft

  • Bei Abklatschversuchen handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten nach §2 der BioStoffV. Es sind die Vorgaben der „Dokumentation der Tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV für ausgewählte Experimente mit biologischen Arbeitsstoffen analog der allgemeinen Schutzmaßnahmen (Schutzstufe 1)“ zu beachten. (siehe Anlage 1).
  • Unterweisung der Schülerinnen und Schüler anhand der Betriebsanweisung Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen analog Schutzstufe 1 (siehe Anlage 3)
  • Keine Probenentnahme an Orten, wo eine hohe Keimbelastung mit pathogenen Keimen, z. B. Fäkalkeimen zu erwarten ist (Toilette, Kläranlage, Abfalltonne, …).

 

Entsorgung der bebrüteten Platten

  • Alle biologischen Arbeitsstoffe bei Experimenten analog Schutzstufe 1 sind verschlossen in einem dafür bestimmten Abfallbehälter zu sammeln und über den Hausmüll zeitnah zu entsorgen. Ggf. können die Ansätze auch vorher in geschlossenen, hitzebeständigen Kunststoffbeuteln autoklaviert bzw. im Dampfkochtopf oder bei 130°C im Wärmeschrank mindestens 30 Minuten erhitzt werden.

 

Material 7: Herunterladen [docx][430 KB]

Material 7: Herunterladen [pdf][702 KB]

 

Weiter zu In der Luft