Überprüfung der Hör-/Hörsehverstehenskompetenz
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
Hinweise für die Erstellung einer Klausur zum Hör-/Hörsehverstehen
Das Hör-/Hörsehverstehen muss durch eine Klausur in der Kursstufe (Klassen 11 – 12) überprüft werden. 1
A. Rahmenbedingungen
- Klausur überprüft ausschließlich das Hör-/Hörsehverstehen.
- Länge: Etwa 40 Minuten.
- Kann aus mehreren Teilen bestehen.
-
Material:
- Schwierigkeitsgrad des Materials: GeR-Niveau B2 bzw. B2/C1.
- Soll die kommunikative Gesamtorientierung des Fremdsprachenunterrichts abbilden. (hinsichtlich: Inhalt; HV-Strategien etc.)
- Monologische und dialogische Hörbeispiele und/oder kurze Filmausschnitte.
- Präsentationshäufigkeit des/der Texte/s: Zwei Mal.
-
Aufgabentypen: Geschlossene und halbgeschlossene Aufgabentypen können eingesetzt werden.
- Mischung verschiedener Aufgabentypen.
- Angemessenes Niveau der Items.
1 Vgl. Ministerium für Kultus; Jugend und Sport Baden-Württemberg: Handreichung für Lehrkräfte: Schriftliche Abiturprüfung in den modernen Fremdsprachen. Stuttgart, Oktober 2010. S. 7.
Überprüfung der Hör-/Hörsehverstehenskompetenz:
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