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AB 1 Quellen

Arbeitsblatt 1 — Quellen zum Thema: Die "Großen des Reichs"

Q 1: Hinkmar von Reims: De ordine Palatii (882)

Hinkmar (ca. 806 - 882) war Erzbischof von Reims und Ratgeber der westfränkischen Könige. In seiner Schrift "De ordine Palatii" beschreibt er unter anderem die Reichsversammlungen.

Es war zur damaligen Zeit die Gewohnheit, nicht öfter als zweimal im Jahr Reichsversammlungen abzuhalten. Die eine, bei der man die Lage des ganzen Reiches für die Dauer des laufenden Jahres ordnete; was dabei festgelegt wurde, konnte kein Ausgang der Dinge abändern, es sei denn höchste Not, die gleichermaßen das ganze Reich betraf. Auf dieser Versammlung kam die Gesamtheit aller Großen zusammen, sowohl der geistlichen wie der weltlichen; die höheren, um Beschlüsse zu fassen, die geringeren, um diese Beschlüsse entgegenzunehmen und mitunter gleichermaßen zu beraten und nicht gemäß einem Machtwort, sondern aus eigenem Verstehen und Urteilen zu bestätigen, schließlich auch um allgemein ihre Geschenke darzubringen.

Die andere Versammlung wurde nur mit den höheren und den hervorragenden Ratgebern gehalten, wobei schon die Lage des folgenden Jahres in die Überlegung einbezogen wurde: ob etwa irgendetwas sich ankündigte, was vorausschauende Maßregeln notwendig machte, ob nach Ablauf des Jahres bald etwas drohte, weswegen im Voraus Beschlüsse und Vorkehrungen getroffen werden mussten.

Hinkmar von Reims: De Ordine Palatii (Hg. und übersetzt von Thomas Groß und Rudolf Schieffer). Hannover 1980. S. 83-85.

Q 2: Der Konflikt um einen Graf Bernhard wird geschlichtet (25. Mai 1051)

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Heinrich, durch das Walten von Gottes Gnaden Römischer Kaiser und Augustus.

Bekannt sein möge es allen Getreuen von Christus und von Uns, […] dass sich Alberich, Bischof der Kirche von Osnabrück, an Unsere kaiserliche Gnade gewandt und dabei Klage geführt hat wegen des Grafen Bernhard, dass dieser freie Männer, die in seinem Bistum wohnen […] mit Nötigung und ungerechter Gewalt vor seinen Gerichtstag zwinge. Aufgrund dessen kamen der Bischof und der genannte Graf vor Uns, und in Unserer Gegenwart und der Unserer Getreuen wurde entschieden, dass der genannten Kirche [von Osnabrück] künftig keine solche Gewalt und Rechtsverletzung zugefügt werden solle. Deswegen untersagen Wir in jeder Weise, dass ein Herzog, Graf, Untergraf oder sonst eine richterliche Person seine [des Bischofs von Osnabrück] Freien oder […] Knechte zu zwingen wagt.

Weinrich, Lorenz (Hg.): Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250 (Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe Band 23). Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2000.S. 117.

Q 3: Kaiser Heinrich IV. schreibt an Bischof Rupert von Bamberg (1084)

Heinrich, von Gottes Gnaden erhabener Römischer Kaiser, entbietet Rupert, Bischof der Bamberger Kirche, seine Huld und alles Gute.

Es ist Dir bekannt, in welcher Gefahr die ganze Kirche schwebt, welche Irrungen sich in ganz Sachsen erheben, in welch trostlosem Zustand die edle Metzer Kirche gänzlich zerfällt; und nicht nur dort, sondern in den verschiedenen Gegenden Unseres Reiches ist die Kirche gespalten. Daher haben wir auf Anraten Unserer Getreuen den Beschluss gefasst, dass am Sonntag vor dem kommenden St. Andreasfest zu Mainz eine Tagung stattfindet. An dieser Tagung nehmen alle Unsere getreuen Fürsten des Reiches teil und außerdem alle, deren Treue oder fürsorglicher Rat als nützlich bezeichnet wird. Wir bitten Dich inständigst auch dazuzukommen, weil auf keinen Fall so schwierige Reichsgeschäfte und auch nicht die Spaltung der Kirche zur Einheit gebracht werden können, ohne Deine überaus tiefe Weisheit, Deinen hervorragenden Rat und Deine Treue, die Uns bisher in Nöten und derartigen Streitigkeiten des Reiches immer wieder so zur Hand waren, wie Wir es wollten und die Sachlage es erforderte. Zu dieser Tagung werden alle Unsere getreuen Sachsen mit der inständigen Bitte kommen, Wir möchten doch nach Sachsen kommen und diese Irrungen beseitigen.

Weinrich, Lorenz (Hg.): Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250 (Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe Band 23). Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2000. S. 151-153.

Q 4: Bischof Otto von Freising berichtet 1157/58 über die Ereignisse nach dem Tod von König Konrad III.

Nachdem der fromme König Konrad im Jahre […] 1154 nach der Fleischwerdung des Herrn […] aus diesem Leben geschieden war, konnte am 4. März […] in Frankfurt wunderbarerweise trotz der ungeheuren Ausdehnung des […] Reiches der bedeutendste Teil der Fürsten […] gewissermaßen zu einem Leibe vereinigt werden. Als dort die Fürsten über die Wahl des Königs berieten […] wurde schließlich Herzog Friedrich von Schwaben, der Sohn des Herzogs Friedrich, von allen gefordert und durch Gunst aller zum König gewählt.

Schmale, Franz-Josef (Hg.): Bischof Otto von Freising und Rahewin: Die Taten Friedrichs oder richtiger Cronica. Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1965. S. 285.

Q 5: Vertrag Kaiser Ottos IV. mit dem Markgrafen von Brandenburg (1212)

Dies ist der Wortlaut des Vertrages, mit dem sich Herr Otto, Römischer Kaiser, und Albrecht, Markgraf von Brandenburg, in einem Bündnis verbunden haben.

  1. Der Kaiser hat unter Treueversprechen, Hand in Hand, wie [es als] Sicherheitsleistung für die kaiserliche Erhabenheit angemessen ist, dem Markgrafen versprochen, er werde zwischen dem König von Dänemark, dem Markgrafen und den Slaven ein eifriger und wirksamer Vermittler sein. Wenn er aber eine für den Markgrafen angemessene Vermittlung nicht finden könne, würde er, so versprach er, dem König von Dänemark und seinen Helfern den Kampf ansagen und dem Markgrafen wirksam gegen diese Leute und gegen jedermann kräftige und standhafte Hilfe leisten.
  2. Umgekehrt versprach der Markgraf, dem Herrn Kaiser auf dem ihm benachbarten Gebiet, besonders in Sachsen und Thüringen, gegen jedermann, soweit es seine Kräfte und Mittel zulassen, treu zu dienen, um ihm das Kaisertum zu erhalten. Dies haben auch 20 Vertraute des Markgrafen, deren Namen unten aufgezeichnet sind, in der unten angegebenen Weise beschworen.

 

Weinrich, Lorenz (Hg.): Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250 (Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe Band 23). Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2000. S. 353

Arbeitsaufträge:

Untersucht die Quellen Q1-Q5. Geht dabei folgendermaßen vor:

  1. Untersucht und erklärt euch gegenseitig, von welchem Ereignis oder welchem Konflikt in der Quelle berichtet wird.
  2. Unterstreicht grün für den Kaiser/König, rot für die weiteren genannten Personen
    1. Titel / Benennung / Bezeichnung
    2. Rechte / Aufgaben

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