Kriterien historischer Urteilsbildung
Infobox
Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
III. Weitere Kriterien für Qualität historischer Urteile
Allgemein:
- Stimmigkeit von Argumentation und Darstellung
- Logische Stringenz des Argumentationsgangs
- Intersubjektive Nachvollziehbarkeit/Überprüfbarkeit der Argumentation
Stichhaltigkeit
- viele/alle relevanten Informationen und Materialien herangezogen und analysiert?
- zentrale Aussagen von Quellen und Darstellungen herausgearbeitet, ohne diese zu verfälschen?
- logischer und stringenter Aufbau der Argumentation?
- sich mit anderen Urteilen auseinandergesetzt?
- zwischen verschiedenen Urteilen abgewogen?
- Der eigenen Perspektivität bewusst sein und diese bewusst machen
- Modifikation und Revision des Urteils dürfen nicht ausgeschlossen werden
Angemessenheit
- die zugrundeliegenden Werte und Normen offengelegt?
- für andere Urteile offen (Urteilspluralismus)?
- an Menschenrechten, Menschenwürde, Freiheit, Demokratieorientiert?
- unterschiedliche Wertesysteme von gestern und heute beachtet?