Zur Hauptnavigation springen [Alt]+[0] Zum Seiteninhalt springen [Alt]+[1]

Kriterien historischer Urteilsbildung

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.


III. Weitere Kriterien für Qualität historischer Urteile

Allgemein:

  • Stimmigkeit von Argumentation und Darstellung
  • Logische Stringenz des Argumentationsgangs
  • Intersubjektive Nachvollziehbarkeit/Überprüfbarkeit der Argumentation

Stichhaltigkeit

  • viele/alle relevanten Informationen und Materialien herangezogen und analysiert?
  • zentrale Aussagen von Quellen und Darstellungen herausgearbeitet, ohne diese zu verfälschen?
  • logischer und stringenter Aufbau der Argumentation?
  • sich mit anderen Urteilen auseinandergesetzt?
  • zwischen verschiedenen Urteilen abgewogen?
  • Der eigenen Perspektivität bewusst sein und diese bewusst machen
  • Modifikation und Revision des Urteils dürfen nicht ausgeschlossen werden

Angemessenheit

  • die zugrundeliegenden Werte und Normen offengelegt?
  • für andere Urteile offen (Urteilspluralismus)?
  • an Menschenrechten, Menschenwürde, Freiheit, Demokratieorientiert?
  • unterschiedliche Wertesysteme von gestern und heute beachtet?