I. Bedeutung der Urteilsbildung
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
Urteilsbildung steht im Zentrum des dritten und anspruchsvollsten Anforderungsbereiches der schulischen Ausbildung im gesellschaftswissen-schaftlichen Aufgabenfeld. Ein qualifiziertes Urteil fällen zu können gilt als die Grundlage, um am politischen Leben der Gesellschaft teilnehmen zu können.
Kayser, Hagemann, Urteilsbildung, S. 3
Der Anforderungsbereich III (laut EPA)…
… umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu eigenständigen Begründungen, Folgerungen, Deutungen und Wertungen zu gelangen.
EPA, S. 11
Dies erfordert v. a. Leistungen der Reflexion und Problemlösung, nämlich (u.a.):
- Entfalten einer strukturierten, multiperspektivischen und problembewussten historischen Argumentation
- Diskutieren historischer Sachverhalte und Probleme
- Reflektieren der eigenen Urteilsbildung unter Beachtung historischer bzw. gegenwärtiger ethischer, moralischer und normativer Kategorien
EPA, S. 11
Der Geschichtsunterricht der gymnasialen Oberstufe verfolgt das Ziel, ein Geschichtsbewusstsein zu fördern, das zur Reflexion befähigt.
Bildungsplan, S. 217
d. h. Urteilsbildung ist konstitutiv für den Geschichtsunterricht der Kursstufe; sie ist aber nicht ausschließliches Merkmal des SII-Unterrichts, sondern muss in SI angebahnt und eingeübt werden.
Der Schwerpunkt der Abiturprüfung soll zwar lt. EPA im Anforderungsbereich II (Reorganisation und Transfer) liegen, aber:
Gute und bessere Bewertungen setzen Leistungen voraus, die deutlich über den Anforderungsbereich II hinausgehen und mit einem wesentlichen Anteil dem Anforderungsbereich III zuzuordnen sind.
EPA, S. 10
Vortrag Urteilsbildung: Herunterladen [ppt] [2,4 MB]