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Struktur und inhaltliche Neuerungen des Bildungsplans 2016 in den Standards Klassenstufe 5/6


2004 / 2016


Folie 5:

Der Bildungsplan 2016 wäre missverstanden, wenn man ihn als völliges Novum begreifen würde. Es weist deutliche Kontinuitäten zum Bildungsplan 2004 auf.
Es zeigen sich aber auch klare Neuakzentuierungen auf. Im Folgenden werden Ihnen zu beidem einige Beispiele vor Augen geführt.


Folie 6:

Die sieben Bereiche, die in ihrer Grundstruktur auch bereits im 2004er Bildungsplan zu sehen. Dort wurde dieses Gesamtgefüge mit dem Begriff „Dimensionen“ beschrieben. Dies ist auch die große „Schnittmenge“ mit dem katholischen Bildungsplan; d.h. im römisch-katholischen Bildungsplan ist die Benennung der Bereiche für die einzelnen inhaltsbezogenen Kompetenzen identisch.

Dies inhaltliche Kontinuität zwischen den Bildungsplan 2004 und 2016 ist an einer Stelle besonders deutlich.

  • Der Bereich „Bibel“ wird in den Klassen 5-10 als eigenständiger Bereich unterrichtet. In der Kursstufe bleibt die Bibel natürlich weiterhin wichtig. Aber es gibt keinen eigenständigen Kompetenzbereich „Bibel“ mehr.


Folie 7:

Es gibt deutliche Kontinuitäten in den inhaltsbezogenen Kompetenzen; das sind keine wörtlichen Übernahmen, wohl aber starke Anklänge. Daran wird auch der Charakter des Bildungsplanes deutlich. Es geht in diesem Plan eher um eine kräftige Weiterentwicklung als um einen fundamentale Neuansatz.

In dieser Folie sehen Sie einige wesentliche Kontinuitäten in Beispielen und Stichworten. Diese Stichworte bilden nicht genau die jeweiligen Bildungsplanformulierungen ab. Sie wollen aber Beispiele für Schnittmengen sein, die sich im Vergleich zwischen den verschiedenen Kompetenzformulierungen im Bildungsplan 2004 und im Bildungsplan 20016 ergeben.

In der nun aufzuzeigenden Kontinuität steckt allerdings auch eine grundlegende Neuerung. Es wird auf eine doppelte Notation der Unterrichtsgegenstände in Kompetenzformulierung und in der Schreibweise von Themenfeldern verzichtet.

Das heißt der neue Bildungsplan ist konsequent kompetenzorientiert notiert. Es gibt nicht mehr, wie noch im Bildungsplan 2004, ein Nebeneinander von Kompetenzen und Themenfeldern.

Deshalb wird im folgenden noch an einem Beispiel ein grundsätzlicher Blick auf die Implikationen einer kompetenzorientierten Schreibweise gerichtet.


Folie 8:

Hier finden Sie noch einmal eine fundamentale Charakterisierung des Kompetenzbegriffs und jeweils ein Beispiel aus dem Umkreis einer Kompetenz zum Thema Bibel in Klasse 5/6.

Damit kann vielleicht deutlich werden, wie der Kompetenzbegriff eingesetzt werden kann und möglichst konkret an Unterricht und Unterrichtsplanung herangeführt werden kann.

Entscheidend ist, dass Kompetenzen nicht identisch sind mit Bildungsprozessen (zum Beispiel in Schulstunden), wohl aber eng mit diesen Bildungsprozessen zusammenhängen.

  1. Machen wir es uns an einem Beispiel der Klassenstufe 5/6 klar. Schülerinnen und Schüler sollen anhand einer Bibel und zum Beispiel ihrem Inhaltsverzeichnis oder sogar einer Konkordanz Bibelstellen recherchieren.
  2. Eine Kompetenz ist aber auch eingebettet in spezifische Leistungsdispositionen.
  3. Im Falle der Bibelstellenrecherche ist eine solche Disposition etwa die Fähigkeit, ein Inhaltsverzeichnis überhaupt zu verstehen.
  4. Bildungsprozesse vollziehen sich in bestimmten „Domänen“, zum Beispiel in der Domäne von sprachlicher Bildung, von naturwissenschaftlicher Bildung oder auch religiösen Bildung. Das heißt aber: Diese Bildungsprozesse vollziehen sich nie unter Absehung eines Kontexts, der unmittelbar oder mit zeitlicher und Verzögerung das Wissen und Können wieder „abfragt“! Ein solcher Kontext kann eine bestimmte Situationen oder eine bestimmte Anforderungssituation sein geschehen
  5. In unserem Beispiel ergeben sich eine schulspezifische und eine mögliche lebensweltspezifische Anforderungssituation.

Folie 9:

Auf dieser Folie sehen Sie die drei wesentlichen Konstanten für die Arbeit an der Unterrichtsplanung und der Unterrichtsgestaltung mithilfe des neuen Bildungsplans.

  1. Besonders intensiv und für alle besonders stark sichtbar wurden in den vergangenen Jahren die drei Anforderungsbereiche der Einheitlichen Prüfungsanforderungen realisiert. Die drei Anforderungsbereiche, die hier noch einmal in konzentrierter Form dargestellt werden sind für die Gestaltung des schriftlichen und mündlichen Abiturs und für die Erstellung von Klausuren und allen Lernerfolgskontrollen (z.B: Klassenarbeiten) wichtig.
  2. Die fünf Prozessbezogenen Kompetenzen zielen auf bestimmte Schlüsselkompetenzen, die religiöses Lernen wesentlich ausmachen. Diese prozessbezogenen Kompetenzen sollen durch alle Klassenstufen hindurch Lernprozesse maßgeblich initiieren und strukturieren. Die fünf prozessbezogenen Kompetenzen werden so zu „Vokabeln für nachhaltiges Lernen.
  3. Die 7 Bereiche, die im Bildungsplan 2004 ja als „Dimensionen“ ausgewiesen wurden, definieren einen weitgehendes inhaltliches Feld, innerhalb dessen sich ev. Religionsunterricht bewegt.

Diese drei Konstanten sind für die Planungsarbeit deshalb von Relevanz, weil sie den Rahmen für drei wesentliche Fragen bei der Unterrichtsplanung anschneiden und wachhalten. Diese Fragen lauten

  1. In welchen größeren thematischen Zusammenhängen stehen die Inhalte des Religionsunterrichts?
  2. Was wird in Prüfungen verlangt? Präziser geht es um die durchaus unterschiedliche Perspektive und Durchdringungstiefe, die bei der Bearbeitung von Aufgaben und Anforderungssituationen eine Rolle spielt.
  3. Die prozessbezogenen Kompetenzen stellen schließlich jene Anforderungsprofile dar, die für Schülerinnen und Schüler an den unterschiedlichsten Gegenständen und in den verschiedenen Klassenstufen „wieder und wieder“ eine Rolle spielen. Die Schülerinnen und Schüler sollen wahrnehmen und darstellen können. Sie sollen deuten und urteilen können. Sie sollen im Raum religiös relevanter Kommunikation dialogfähig und gestaltungsfähig sein.


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Bildungsplan 2016 Evangelische Religionslehre