Klausur Mensch I
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
Kontexte zur Prüfungsaufgabe: Thema Mensch
Entsprechend der Klausurenplanung der Schule waren acht Doppelstunden vor dem Klausurtermin zu berücksichtigen. Zunächst sollten die SuS in einer Art Lernstandsdiagnose ihr Wissen und ihre Erfahrungen zum Thema „Anthropologie“ erheben und in ein zu erarbeitenden Mindmap ihre Gedanken zur allgemeinen Problemstellung darlegen. Dieser U-Schritt diente u.a. für die Planung des Lernarrangements, sowie für die SuS zur Fokussierung der Zielperspektive dieser Unterrichtssequenz (hermeneutische Konstruktion). Hierbei kam die grundsätzliche Frage nach der Begründbarkeit einer homologen Moral bzw. Verhaltensweise zur Sprache. Die Graduität der Schülerbeiträge war (je nach Gruppenzusammensetzung) bereits in alle drei Anforderungsbereiche der EPA einzuordnen.
Im weiteren Verlauf wurde die Gebrochenheit und Gefährdung menschlicher Existenz thematisiert. Der lebensweltliche Kontext der SuS („Anforderungssituationen“) diente der kompetenzorientierten Gestaltung einzelner Unterrichtselemente. Exemplarische Texte der Bibel, theologischen Interpretationen derselben und der Position einer ‚gedeuteten Offenheit‘ [F.D.] wurden die SuS zu einer differenzierteren Sichtweise der Frage „Was ist der Mensch?“ hingeführt. „Belegen“, „Begründen“, „Vergleichen“, „Sich auseinandersetzen“ (Anforderungsbereich II der EPA) waren die leitenden Operatoren in dieser Erarbeitungsphase der Lernsequenz.
Der Überstieg in die Behandlung der Frage nach der Verbindlichkeit des menschlichen Gewissens erfolgte zuerst individuell über eine Assoziationsübung und der Lektüre eines Textes zum Thema Gewissen aus philosophischer und theologischer Ethik. „Gaudium et spes“ 16 und Röm 2 bildeten sodann den spezifisch kirchlichen Aspekt einer Lehre vom Gewissen.
Mit dem Kohlberg-Schema wurde eine allgemeine Entwicklungslogik von Moral erarbeitet. Eine Erweiterung im Sinne der Neuinterpretation und Erweiterung durch J. Habermas fand aus Zeitmangel nicht statt. Vielmehr wurde anhand der relativ praktischen Überlegungen von K. Hilpert (Schritte einer moralischen Entscheidung) eine existentiell konkrete Diskussion angeregt.
Abschließend wurde das Rollenspiel „Belagerte Stadt“ (nach H. Frör 1982) durch Teilnehmer und Beobachter gestaltet und das allgemeine Umgehen mit Schuld (z.B. das Abwälzen von Schuld), aber auch der sog. Sündenbockmechanismus lebendig erfahren. In diesem Lernprozess kam nun der dritte Anforderungsbereich mit den entsprechenden Operatoren „Stellung nehmen …“ deutlich zum Tragen.
Nach der Klausur wurde die Herausforderung eines ethischen Handelns an den Themen „Schuld und Verantwortung, Sünde“, und anhand verschiedener Modelle zur Normenbegründung erarbeitet. Abschließend mussten die SuS in einer letzten Prüfungsaufgabe, ausgehend von den zu Beginn erarbeiteten Mindmaps, in einer persönlichen Bilanz ihren Lernfortschritt reflektieren.
Klausur Mensch I:
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