Bewerbungsverfahren
Bewerbung
Das Regierungspräsidium veranlasst die Ausschreibung freier oder frei werdender Führungspositionen im Amtsblatt Kultus und Unterricht. Die Bewerbung ist möglichst unter Verwendung des Formblattes an das zuständige Regierungspräsidium zu richten. Das Formblatt kann jeweils von der Homepage der Regierungspräsidien heruntergeladen werden. Bewerbungsfristen sind keine Ausschlussfristen. Es wird jedoch empfohlen, die Bewerbungsfristen einzuhalten.
Verfahren
Das Verfahren ist für schulische Funktionsstellen grundlegend in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern im schulischen Bereich vom 05.12.2001 (K.u.U. 2002 S.68), zuletzt geändert am 01.08.2005 (K.u.U. 2005 S. 109), geregelt. Für einzelne Funktionen (zum Beispiel Fachleiterinnen und Fachleiter sowie Lehrbeauftragte am Seminar) wurden ergänzend weitere Regelungen erlassen, welche deren Besetzung regeln.
Je nach Funktionsstelle und Schulart unterscheidet sich das Verfahren in einzelnen Verfahrensabschnitten. Der Verfahrensbestandteil mit den drei Bausteinen Anlassbeurteilung, Unterrichtsanalyse mit Beratung und Bewerbergespräch wird als Überprüfungsverfahren bezeichnet. In der folgenden Darstellung wird das Augenmerk in erster Linie auf die Bestandteile des Überprüfungsverfahrens gerichtet, um interessierten Frauen einen Überblick über die an sie gestellten Anforderungen zu geben.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
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