Fachberaterinnen und Fachberater
Im Zuge der Umstrukturierung der Bildungslandschaft zu mehr Eigenständigkeit der Schulen wurden den Fachberaterinnen und Fachberatern aller Schularten veränderte Aufgaben übertragen. Nach der Verwaltungsvorschrift Fachberaterinnen und Fachberater vom 4. August 2006 sind sie als "besondere Schulaufsichtsbeamte" Teil der Schulaufsicht und "unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben".
Gerade die operative Eigenständigkeit der Schulen in fachlichen und pädagogischen Belangen bedarf einer fundierten Qualifikation der Fachberaterinnen und Fachberatern.
Wesentliche Themenfelder
- Beratung (Schulleitung, Fachschaft, einzelne Lehrkräfte)
- Fortbildungen (schulnah oder schulintern, bedarfsorientiert)
- Schulentwicklung
- Unterrichtsentwicklung
Weitere Informationen zum Thema
Verwaltungsvorschrift Fachberaterinnen und Fachberater
Leitlinien zur Fortbildung und Personalentwicklung [PDF] [66 KB]