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Hinweise zur Bearbeitung der Aufgaben

Die Aufgabenstellungen benutzen Operatoren . Das sind Verben, die immer in der gleichen Weise verwendet werden, um dich zu einer bestimmten Arbeitsweise am Text aufzufordern. Solche Operatoren werden auch in anderen Fächern verwendet, etwa in Geschichte, Gemeinschaftskunde, Erdkunde, Deutsch.

Die hier verwendeten Operatoren bedeuten (in etwas vereinfachter Form):

  • Untersuchen : formale und inhaltliche Aspekte (also sprachliche Kennzeichen oder bestimmte Aussagen) eines Zusammenhangs unter einer bestimmten Fragestellung herausarbeiten und die Ergebnisse darstellen. –

  • Zusammenstellen : Begriffe/Elemente nach bestimmten Gesichtspunkten sammeln. –

  • Vergleichen: Gemeinsames und Unterschiedliches herausarbeiten und gegenüberstellen; gewichtend ein Ergebnis formulieren

  • Formulieren : ein Ergebnis, einen Standpunkt, einen Eindruck knapp und präzise zum Ausdruck bringen. -

  • Bewerten : Aussagen reflektieren und prüfen und unter Verwendung von eigenem Wissen und eigenen Maßstäben eine eigene begründete Position vertreten. -

zu 1. Suche nach Formulierungen, die erkennen lassen, ob Eutropius die Ereignisse und Caesars Handeln wertfrei oder neutral schildert oder ob du Anzeichen dafür findest, dass Eutropius Caesar lobt oder vielleicht auch kritisiert. Eine Wertung muss nicht immer direkt formuliert sein, sie kann sich auch in scheinbar neutralen Ausdrücken verstecken. Nenne die Wörter und Ausdrücke, aus denen du deine Einschätzung herleitest.

zu 2. 1 Lies den Text von Plutarch genau. Achte wieder auf Formulierungen und Wörter, die mehr sind als eine nüchterne Darstellung von Ereignissen, und notiere sie.

zu 2. 2 Sage dann, ob Plutarch die Taten Caesars gleich beurteilt wie Eutropius oder anders. –

zu 2. 3 Überlege, ob du mit der Art, die Plutarch hier vertritt, einig sein kannst oder ob Caesars Taten vielleicht auch unter anderen Gesichtspunkten beurteilen würdest, und stelle deine Ansicht darüber mit zwei oder drei Sätzen dar.

zu 3.1 Du siehst hier drei Aussagen aus unterschiedlichen Epochen: eine, die wenige Jahrzehnte nach Caesars Gallischem Krieg formuliert wurde, und zwei moderne Gesetzesartikel.

Vergil bezieht eine bestimmte Position zur Eroberungs- und Unterwerfungspolitik der Römer und begründet sie. Gib Vergils Aussage mit eigenen Worten wieder und bewerte Caesars Aktionen mit Vergils Sichtweise. Dann formuliere kurz, wie das internationale Völkerrecht und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Verhältnis der Staaten bzw. zum militärischen Angriff auf andere Völker stehen. Wende jetzt auch die Aussagen diese modernen Texte auf Caesars Vorgehen an und beurteile es aus ihrer Sicht.-

Impulse zur Auswertung der Aufgaben:

Vorbemerkung : diese Aufgaben greifen über den Lateinunterricht hinaus. Sie berühren neben rein sprachlichen oder althistorischen Themen auch Bereiche, die im Geschichtsunterricht der neunten Klasse zur Sprache kommen (Geschichte des 20. Jahrhunderts), sowie moralische Kategorien. Daher sollte das Unterrichtsgespräch sehr offen geführt werden.

Der Erwartungshorizont kann in einer neunten Klasse, vor allem in einer achten Klasse mit Latein ab Klasse 5, nicht die Tiefe und den Umfang voraussetzen, der im Folgenden umrissen wird. Diese Ausführungen sind auch als Reservoir für ein Unterrichtsgespräch gemeint.

1. Eutropius bewertet Caesars Handlungen als „tot sucessus“. Der Mengenbegriff drückt Bewunderung aus. Durch die Formulierung „inter tot successus ter male pugnavit“ werden die Siege als positiv charakterisiert. Niederlagen sind „male pugnare“. Die Verben, die Caesars Vorrücken bezeichnen (vincere, procedere usw.) werden aus römischer Sicht mit positiver Bedeutung belegt. Seine Erfolge werden durch Betonung der Schwierigkeiten verstärkt: „ per bella gravissima“, proeliis immanissimis“. – Auch die Ausmaße des eroberten Gebiets wollen Bewunderung oder Anerkennung erregen. Seine Niederlagen ereignen sich in seiner Abwesenheit. Es trifft ihn keine Schuld dafür. – Die Dauer des Krieges ist ein Hinweis auf die Anstrengung, die notwendig war. – Eutropius wertet nicht offen, sondern implizit durch seine Formulierungen.

2. 1 Caesar ist für Plutarch jemand, „ der als General und als Feldherr keinen Deut hinter denjenigen zurückstand, die wegen ihrer Führungskunst bewundert werden und die als die Größten gelten. “ Er begründet diese Bewertung durch die Widrigkeiten, die Caesar dafür bewältigen musste: die „schwierigen geographischen Verhältnisse“, die „ Größe des Landes, das er dazueroberte“, die „ Menge und der Gewalttätigkeit der Feinde, welche er besiegte“, die „Unzuverlässigkeit und der Treulosigkeit derer, die er niederwarf .“

Caesar übertraf die großen Feldherren der Geschichte auch durch die Zahl der gewonnenen Schlachten und die der getöteten Feinde. Dies macht Plutarch an konkreten Zahlen fest: Caesar eroberte „ mehr als 800 Städte mit Waffengewalt, unterwarf 300 Volksstämme, und von den drei Millionen Feinden, mit denen er im Lauf der Zeit kämpfte, tötete er eine Million in der Schlacht, die restlichen zwei Millionen versklavte er .“

2. 2 Wie Eutropius sieht Plutarch Caesar als großen Feldherren an, sogar als den größten. Anders als Eutropius, der den Gallischen Krieg sehr summarisch in seinem Verlauf darstellt, geht es im Plutarch-Text ausschließlich um eine Bewertung. Diese wird rational begründet; die Kriterien, nach denen Plutarch Caesar bewertet, sind explizit genannt. Die Zahlen, die Plutarch im dritten Abschnitt nennt, scheinen sehr hoch.

2. 2 Diese Aufgabe verlangt eine persönliche Stellungnahme. Es wird ein Werteverständnis vorausgesetzt. Es kann erwartet werden, dass das Lob eines Feldherrn, das u. a. auf der bloßen Menge der eroberten Städte und der getöteten und versklavten Feinde beruht, nach heutigen Maßstäben schwer nachvollziehbar ist. Hier zeigt sich ein genuin römisches Denken, das die Mittel dem Ziel, nämlich Gebiete zu erobern, unterordnet. Mit unseren modernen Moralvorstellungen ist dies nicht vereinbar.

3.1 Vergil würde Caesars Vorgehen positiv bewerten. Er fordert die Römer dazu auf, das, wofür sie Experten sind, nämlich römische Herrschaft und römisches Recht auszuüben, auf andere Völker auszudehnen. Dies wird als segensreiches Wirken gesehen, das sogar gegen den Willen der Beherrschten stattfinden kann. Caesar hat genau das getan, was er fordert: Er hat den römischen Machtbereich ausgedehnt, römische Zivilisation und Administration installiert und Widerspenstige, d. h. Gallier, welche sich gegen die Unterwerfung wehrten, mit Gewalt unterdrückt.

Beide modernen Rechtstexte verurteilen den Angriff auf andere Staaten. Die UN-Charta formuliert das Verbot der Verletzung der Souveränität mit staatsrechtlichen Kategorien: Es ist von Staaten, von Souveränität die Rede. Die Mitglieder einer Organisation, der UNO, einigen sich darauf, Staaten in ihrer eigenständigen Existenz zu respektieren. – Das Grundgesetz geht darüber hinaus. Es spricht vom Zusammenleben der Völker, was mehr ist als das von Staaten, da nicht jedes Volk nach modernen staatsrechtlichen Prinzipien organisiert ist. Die unverbindlich klingende Feststellung der UN-Charta, dass die UNO-Mitglieder auf Souveränitätsverletzung und Gewaltanwendung gegenüber Staaten verzichten, ist unbestimmter und schwächer als die des Grundgesetzes, das Verletzungen des friedlichen Zusammenlebens der Völker einen Gesetzesbruch bedeuten würde, der strafbar ist.

Diese Bestimmung des Grundgesetzes ist durch die unmittelbar vorausgehenden Erfahrungen von Nationalsozialismus und Weltkrieg zu erklären. So ist sie in erster Linie eine Selbstverpflichtung der jungen Bundesrepublik zum Gewaltverzicht und zum ausschließlich friedlichen Diskurs mit anderen Völkern. Lehrbücher im Fach Geschichte bieten Sach- und Quellentexte, in denen als ein wesentliches Ziel neben der Sicherung der Grund- und Bürgerrechte die Friedenserhaltung betont wird. Eine Abstimmung mit den Geschichtslehrkräften ist in diesem Zusammenhang unbedingt sinnvoll. – Die UN-Charta bildet die rechtliche Vereinbarung einer internationalen Organisation. Sie hält sich daher an die staatsrechtlichen Kategorien, die ihre Existenz begründet haben: Staaten haben sich darauf geeinigt, und so sind auch nur die Staaten, welche Mitglieder sind, Objekt der rechtlichen Beurteilung. Eine Strafbewehrung von Verstößen ist nicht praktikabel. Die Gründung der UNO ist ebenfalls eine direkte Reaktion auf die Kriege in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts. Geschichtsbücher machen auch dies zum Thema in Klasse 9.

 

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