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Qualitätsanforderungen an Fortbildungsveranstaltungen an beruflichen Schulen

Im Rahmen der Qualitätsentwicklung des Landesakademie-Standorts Esslingen wurden verbindliche "Qualitätsanforderungen für Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte an beruflichen Schulen" entwickelt. Diese sollen sowohl in der Planung und Realisierung, als auch der Nachbereitung der Lehrgänge die Grundlage für die Aktivitäten aller Beteiligten, sowie der Maßstab für gelungene Lehrerfortbildungen sein. Sie gelten für die Lehrgänge an der Landesakademie (Standort Esslingen) und sollen gegebenenfalls auch auf die regionale Lehrerfortbildung übertragen werden.

Für die Entwicklung des Anforderungsprofils wurden die interessierten Parteien, z.B. Hauptpersonalräte, Lehrgangsteilnehmer/innen und -leitungen, Fortbildungsreferenten/innen der Regierungspräsidien und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, sowie Vertreter/innen der Schulleitungen befragt. Die Befragungsergebnisse sind soweit wie möglich in die Qualitätsanforderungen eingeflossen.

Die Leitenden der Abteilungen 2 (Schulorganisation, Lehrerbildung) und 4 (Berufliche Schulen, Weiterbildung) des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport unterstützen die Verbindlichkeit der Qualitätsanforderungen an die Lehrerfortbildung der beruflichen Schulen in Baden-Württemberg.

Präambel

Fortbildungen sind Teil der lebenslangen professionellen Weiterentwicklung der Lehrkräfte an beruflichen Schulen.

Sie dienen dem Kompetenzerwerb der Lehrkräfte in individuellen und kollegialen Lernprozessen.

Der Erwerb umfassender Handlungskompetenz als zentrales Ziel des Lernens von Schülerinnen und Schülern an beruflichen Schulen steht im Vordergrund. Dabei liegt das Prinzip der vollständigen Lernhandlung zugrunde, die die Schülerinnen und Schüler aktiv und mit einem ihrer Leistungsfähigkeit orientiertem Höchstmaß an Selbstverantwortung vollziehen.

Anforderungen

1. Die Fortbildungsveranstaltungen greifen aktuelle Fragestellungen der beruflichen Schulen auf und berücksichtigen dabei praxisrelevante Umsetzungsmöglichkeiten.

Sie haben die Umsetzung aktueller bildungspolitischer Themen und Vorgaben der Schulaufsicht zum Gegenstand z.B. neue Bildungs-/Lehrpläne, individuelle Förderung, Inklusion, Digitalisierung, sprach- und kultursensible Pädagogik, Integration geflüchteter Menschen.

Sie sind fachlich, didaktisch und pädagogisch fundiert und orientieren sich am anerkannten Stand der Wissenschaft sowie an gesetzlichen Vorgaben.

Sie greifen aktuelle Entwicklungen der Arbeitswelt sowie der Gesellschaft auf und initiieren die Weiterentwicklung von Unterricht.

2. Die Fortbildungsveranstaltungen sind adressatengerecht gestaltet und finden in einer lernförderlichen Atmosphäre statt.

Form und Inhalt der Fortbildung sind zielgruppen- und teilnehmerorientiert.

Die Expertise der Teilnehmenden wird im gemeinsamen Lernprozess nutzbar gemacht.

3. Die Fortbildungsveranstaltungen ermöglichen Transfer und Nachhaltigkeit.

Das Gelernte kann in der Arbeitspraxis der Teilnehmenden eingesetzt und nachhaltig verankert werden.

Die eingesetzten Materialien und die digitalen Medien fördern den Lernprozess der Teilnehmenden und deren Reflexion auch im Arbeitsalltag.

-- April 2018

 

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