Übersicht
Unterrichtsvorhaben Kl. 10
"Gymnastische Grundformen (Körpertechniken)
analysieren, reflektieren und verbessern"
Ziele des Unterrichtsvorhabens
- Bewegungen benennen und beschreiben
- Bewegungen/Bewegungsabläufe analysieren
- Kriterien für Bewegungsqualität kennen lernen und wahrnehmen
- Kriterien für Bewegungsqualität bei sich und anderen anlegen
Vorgaben
- Fester Ablauf mit verschiedenen gymnastischen Grundformen (acht Achter-Sequenzen)
- Theorieinhalte: Bewegungsbeschreibung – Phasenmodell (nach Meinel/ Schnabel) – qualitative Bewegungsmerkmale (drei ausgewählte)
- Drei azyklische Körpertechniken (Grundlage für die Pflichtsequenzen in der Kursstufe) werden von den Schülerinnen und Schülern (SuS) selbstständig in den Ablauf integriert
- Gegenseitiges Feedback der SuS mit Hilfe des Beobachtungsbogens für SuS
- Rückmeldung der Lehrkraft mit Hilfe des Beobachtungsbogens für die Lehrkraft
Anmerkungen zu Videoaufnahmen (⇒ nur für die SuS)
Es bietet sich an, während des UV Videoaufnahmen zu machen. Diese dienen ausschließlich den SuS als "Rückmeldeinstrument". Es sollten mindestens zwei Videoaufzeichnungen gemacht werden. Die erste Aufnahme sollte vor dem Theorie-Input "qualitative Bewegungsmerkmale" erfolgen, um bei Folgeaufnahmen diese miteinander vergleichen zu können (Coach´s Eye® besitzt die Funktion "COMPARE", bei der zwei Videos parallel nebeneinander dargestellt werden können).SuS die nicht aktiv am Unterricht teilnehmen, können zur Erstellung von Videoaufnahmen und auch zum Ausfüllen von Beobachtungsbögen mit Hilfe der Videoaufnahmen eingesetzt werden.
Die Lehrperson erstellt lediglich einen passwortgeschützten Ordner1 und verteilt die Tablets bzw. sammelt diese wieder ein.
Anmerkungen zur Leistungserhebung und Notenbildung durch die Lehrkraft
Die Leistungserhebungen im Lernprozess dienen den SuS als individuelle Rückmeldung bzw. zur Feststellung ihres Lernfortschritts.
Zur Leistungsabnahme, um Noten zu ermitteln, haben die SuS die Möglichkeit zwei Durchgänge zu tanzen. Der Durchgang mit der höheren Gesamtpunktzahl wird zum Erstellen der Note herangezogen.
Hinweis:
Die Leistungserhebung erfolgt ausschließlich mit Hilfe des Beobachtungsbogens für die Lehrkraft durch die Lehrkraft. In den Stunden gemachte Videoaufnahmen dürfen nicht zur Leistungsabnahme (Noten) herangezogen werden!
1 Es handelt sich hierbei um schuleigene Tablets, die über den Zeitraum des Unterrichtsvorhabens in der Hand der Lehrperson bleiben
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