Operatoren laut EPA
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
Die von der Kultusministerkonferenz in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Chemie genannten Operatoren werden hier in leicht veränderter Form wiedergegeben:
analysieren / untersuchen |
unter einer gegebenen Fragestellung wichtige Bestandteile oder Eigenschaften herausarbeiten; untersuchen beinhaltet unter Umständen zusätzlich praktische Anteile |
anwenden / übertragen |
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen |
auswerten |
Daten, Einzelergebnisse oder sonstige Sachverhalte in einen Zusammenhang stellen und gegebenenfalls zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen |
begründen |
Sachverhalte auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge zurückführen |
berechnen / bestimmen |
mittels Größengleichungen eine chemische oder physikalische Größe bestimmen |
beschreiben |
Strukturen, Sachverhalte oder Zusammenhänge wiedergeben |
bestätigen |
die Gültigkeit einer Aussage z.B. einer Hypothese oder einer Modellvorstellung durch ein Experiment verifizieren |
beurteilen |
zu einem Sachverhalt eine selbstständige Einschätzung unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden begründet formulieren |
bewerten/ Stellung nehmen |
eine eigene Position nach ausgewiesenen Kriterien vertreten |
darstellen |
Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden und Bezüge in angemessenen Kommunikationsformen strukturiert wiedergeben |
diskutieren |
in Zusammenhang mit Sachverhalten, Aussagen oder Thesen unterschiedliche Positionen bzw. Pro- und Contra-Argumente einander gegenüberstellen und abwägen |
dokumentieren |
alle notwendigen Erklärungen, Herleitungen und Skizzen darstellen |
durchführen
|
eine vorgegebene oder eigene Experimentieranleitung umsetzen |
entwickeln / aufstellen |
Sachverhalte und Methoden zielgerichtet miteinander verknüpfen,
|
erklären |
einen Sachverhalt nachvollziehbar und verständlich zum Ausdruck bringen |
erläutern |
einen Sachverhalt durch zusätzliche Informationen (chemische Formeln und Gleichungen) veranschaulichen und verständlich machen |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren |
interpretieren / deuten |
kausale Zusammenhänge in Hinblick auf Erklärungsmöglichkeiten untersuchen und abwägend herausstellen |
nennen / angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne nähere Erläuterungen aufzählen |
planen (Experimente) |
zu einem vorgegebenen Problem eine Experimentieranleitung erstellen |
skizzieren |
Sachverhalte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und diese grafisch oder als Fließtext übersichtlich darstellen |
strukturieren / ordnen |
vorliegende Objekte oder Sachverhalte kategorisieren und hierarchisieren |
überprüfen / prüfen |
Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken |
verallgemeinern |
aus einem erkannten Sachverhalt eine erweiterte Aussage formulieren |
vergleichen |
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln |
zeichnen |
eine anschauliche und hinreichend exakte grafische Darstellung beobachtbarer oder gegebener Strukturen anfertigen |
Operatoren laut EPA : Herunterladen [doc] [58 KB]