Operatoren laut EPA
Die von der Kultusministerkonferenz in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Chemie genannten Operatoren werden hier in leicht veränderter Form wiedergegeben:
analysieren / untersuchen |
unter einer gegebenen Fragestellung wichtige Bestandteile oder Eigenschaften herausarbeiten; untersuchen beinhaltet unter Umständen zusätzlich praktische Anteile |
anwenden / übertragen |
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen |
auswerten |
Daten, Einzelergebnisse oder sonstige Sachverhalte in einen Zusammenhang stellen und gegebenenfalls zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen |
begründen |
Sachverhalte auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge zurückführen |
berechnen / bestimmen |
mittels Größengleichungen eine chemische oder physikalische Größe bestimmen |
beschreiben |
Strukturen, Sachverhalte oder Zusammenhänge wiedergeben |
bestätigen |
die Gültigkeit einer Aussage z.B. einer Hypothese oder einer Modellvorstellung durch ein Experiment verifizieren |
beurteilen |
zu einem Sachverhalt eine selbstständige Einschätzung unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden begründet formulieren |
bewerten/ Stellung nehmen |
eine eigene Position nach ausgewiesenen Kriterien vertreten |
darstellen |
Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden und Bezüge in angemessenen Kommunikationsformen strukturiert wiedergeben |
diskutieren |
in Zusammenhang mit Sachverhalten, Aussagen oder Thesen unterschiedliche Positionen bzw. Pro- und Contra-Argumente einander gegenüberstellen und abwägen |
dokumentieren |
alle notwendigen Erklärungen, Herleitungen und Skizzen darstellen |
durchführen
|
eine vorgegebene oder eigene Experimentieranleitung umsetzen |
entwickeln / aufstellen |
Sachverhalte und Methoden zielgerichtet miteinander verknüpfen,
|
erklären |
einen Sachverhalt nachvollziehbar und verständlich zum Ausdruck bringen |
erläutern |
einen Sachverhalt durch zusätzliche Informationen (chemische Formeln und Gleichungen) veranschaulichen und verständlich machen |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren |
interpretieren / deuten |
kausale Zusammenhänge in Hinblick auf Erklärungsmöglichkeiten untersuchen und abwägend herausstellen |
nennen / angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne nähere Erläuterungen aufzählen |
planen (Experimente) |
zu einem vorgegebenen Problem eine Experimentieranleitung erstellen |
skizzieren |
Sachverhalte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und diese grafisch oder als Fließtext übersichtlich darstellen |
strukturieren / ordnen |
vorliegende Objekte oder Sachverhalte kategorisieren und hierarchisieren |
überprüfen / prüfen |
Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken |
verallgemeinern |
aus einem erkannten Sachverhalt eine erweiterte Aussage formulieren |
vergleichen |
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln |
zeichnen |
eine anschauliche und hinreichend exakte grafische Darstellung beobachtbarer oder gegebener Strukturen anfertigen |
Operatoren laut EPA : Herunterladen [doc] [58 KB]