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2.1.4 Zentrale Aussagen über „Medien“

2.1.4.1 BP 1994

  • In den „Grundlagen“ des Erziehungs- und Bildungsauftrags wird unter der Überschrift „Themen mit besonderer gesellschaftlicher und erzieherischer Relevanz“ „die Fähigkeit zum Umgang mit Freizeit und zur sinnvollen Nutzung der Medien“ (S. 10) genannt.
  • Zur Funktion des Fachs Deutsch heißt es weiter unten im Erziehungs- und Bildungsauftrag: „Neben literarischen Werken werden auf allen Klassenstufen andere Textarten und Medien in den Unterricht einbezogen. Dabei gewinnen die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihnen den selbständigen und kritischen Umgang mit dem Angebot der Medien ermöglichen.“ (S. 18)

2.1.4.2 BP 2004

  • In den „Leitgedanken zum Kompetenzerwerb“ wird auf „Medien“ in den Bereichen „Ganzheitliche Persönlichkeitsbildung“ (S. 76), „Kommunikative Kompetenz“, „Schreibkompetenz“ (ebd.), „Lesekompetenz“ (ebd.) und „Sprachreflexion“ (S. 77) Bezug genommen.
  • Interessanterweise wird in den Abschnitten „Sprachkompetenz“ und „Kulturelle Kompetenz“ nicht auf das Thema „Medien“ eingegangen, dafür wird aber der Bereich der „Medienkompetenz“ extra ausgewiesen:
    „Der Umgang mit medial aufbereiteten Texten eröffnet den Schülern erweiterte Möglichkeiten des Wahrnehmens, Verstehens und Gestaltens. Sie entwickeln ihre Fähigkeiten, an einem wesentlichen Bereich des modernen Lebens eigenständig und reflektiert teilzunehmen und die Angebote der Medien sachgerecht und sinnvoll zu nutzen. Sowohl in der analytischen als auch produktiven Auseinandersetzung mit Medien erfahren die Schülerinnen und Schüler, dass Medienprodukte Ergebnis eines Gestaltungsprozesses sind. Das versetzt sie in die Lage, deren Wirkung und Einfluss kritisch einzuschätzen und befähigt sie zu einem sozial verantwortlichen, auch kreativen Umgang mit ihnen.“ (S. 77)

2.1.4.3 BP 2016

  • In Kapitel „1.1 Bildungswert des Faches Deutsch“ der „Leitgedanken zum Kompetenzerwerb“ werden „Medien“ mehrfach erwähnt, in Kapitel „1.2 Kompetenzen“ ist ein eigener Abschnitt über „Medien“ enthalten: „Die zunehmende Komplexität unserer multimedial geprägten Gesellschaft macht Medienbildung zu einer wichtigen Schlüsselqualifikation und somit zu einem Kernbereich schulischer Bildung. Medien sind ein elementarer Teil der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern, der ihr Selbst- und Weltverhältnis und damit ihre Identität nachhaltig beeinflusst. Gerade weil dieser Einfluss stetig wächst, kommt der Schule die zentrale Aufgabe zu, die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler weiter zu entwickeln und ihnen damit einen reflektierten Umgang mit unterschiedlichsten Medienformaten zu ermöglichen. Dies bedeutet, die kommunikativen, produktiven und kreativen Möglichkeiten medialer Angebote konstruktiv einzusetzen, sowohl für die eigene Entwicklung als auch in der Kommunikation mit anderen; andererseits bedeutet dies aber auch, auf der Basis analytischer Distanzierung ein Bewusstsein für die manipulative Kraft von Medien und deren Auswirkungen auszubilden. Der Deutschunterricht vermittelt dabei das methodische Instrumentarium, die Strategien und Arbeitstechniken wie auch die erforderlichen Kenntnisse, damit die Schülerinnen und Schüler Texte unterschiedlicher medialer Form verstehen und nutzen, analysieren, interpretieren und problematisieren können. Im Vordergrund steht der zielgerichtete und kritisch prüfende Umgang mit Informationen, aber auch die Wahrnehmung visueller, audiovisueller und auditiver Texte in ihrer ästhetischen Gestaltung. Ein erweiterter Textbegriff bildet dafür die Grundlage. Die Förderung von Medienkompetenz steht damit in einem direkten Zusammenhang mit der Förderung von Lesekompetenz.“ (S. 6 f.)
  • Später heißt es in Kapitel „1.3 Didaktische Hinweise“: „Deutschunterricht ist integrativer Unterricht, die Verknüpfung der unterschiedlichen Kompetenzbereiche Basis jeder gelingenden Unterrichtspraxis. Besonders der Bereich ‚Texte und Medien‘ ist integrativ zu verstehen: Der erweiterte Textbegriff verbindet Texte und andere Medien und fördert damit eine medial integrierte Lesekompetenz. Daraus ergibt sich für die Unterrichtspraxis eine enge Verzahnung der drei Teilbereiche literarische Texte, Sach- und Gebrauchstexte und Medien. Die im Teilbereich ‚Medien‘ aufgeführten Standards sind in der Unterrichtspraxis eng mit denen der ‚Literarischen Texte‘ und der ‚Sach- und Gebrauchstexte‘ verbunden und ergänzen sich gegenseitig.“ (S. 8)

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