Dialektische Erörterung und Essay: „Abtreibung“?
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Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.
06 Trainingsaufgabe
68. Dialektisch Erörtern (Wiederholungsschleife Standards 10)
Was spricht für, was gegen Abtreibung?
T 1 Schwangerschaftsunterbrechung ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Grundsätzlich betrachtet: Wo kämen wir hin ohne Schwangerschaftsunterbrechungen? Fortschritt in Medizin und Technik nötigen gerade den verantwortungsbewußten Menschen zu neuen Maßnahmen. Verdreifachung der Menschheit in einem Jahrhundert. Früher keine Hygiene. Zeugen und gebären und im ersten Jahr sterben lassen, wie es der Natur gefällt, das ist primitiver, aber nicht ethischer. […] Heiligkeit des Lebens! Die natürliche Überproduktion (wenn wir drauflosgebären wie die Tiere) wird zur Katastrophe; nicht Erhaltung der Art, sondern Vernichtung der Art. […] Ein Blick auf die Statistik: Rückgang der Tuberkulose beispielsweise, Erfolg der Prophylaxe, Rückgang von 30% auf 8%. Der liebe Gott! Er machte es mit Seuchen; wir haben ihm die Seuchen aus der Hand genommen. Folge davon: wir müssen ihm auch die Fortpflanzung aus der Hand nehmen. Kein Anlaß zu Gewissensbissen, im Gegenteil: Würde des Menschen, vernünftig zu handeln und selbst zu entscheiden. Wenn nicht, so ersetzen wir die Seuchen durch Krieg. Schluß mit Romantik. Wer die Schwangerschaftsunterbrechung grundsätzlich ablehnt, ist romantisch und unverantwortlich. […] Es sind immer die Moralisten, die das meiste Unheil anrichten. Schwangerschaftsunterbrechung: eine Konsequenz der Kultur, nur der Dschungel gebärt und verwest, wie die Natur will. Der Mensch plant. […] Wir leben technisch, der Mensch als Beherrscher der Natur, der Mensch als Ingenieur, und wer dagegen redet, der soll auch keine Brücke benutzen, die nicht die Natur gebaut hat. […] Dann auch keine Glühbirne, keinen Motor, keine Atom-Energie, keine Rechenmaschine, keine Narkose – dann los in den Dschungel! (S. 105-107) |
T 2 aus: Kongregation für Glaubenslehre, Erklärung über den Schwangerschaftsabbruch
Quaestio de abortu procurato
III. Im Lichte der Vernunft 8. Die Achtung vor dem menschlichen Leben drängt sich nicht den Christen allein auf; es genügt die Vernunft, sie zu fordern, indem man von der Analyse ausgeht, was eine Person ist und sein muss. Ausgestattet mit einer vernunftbegabten Natur ist der Mensch ein persönliches Subjekt, das fähig ist, über sich selbst nachzudenken, über seine Handlungen zu entscheiden und demnach über sein eigenes Geschick: er ist frei. Er ist folglich Herr über sich selbst oder vielmehr, weil er sich in der Zeit entfaltet, hat er die Möglichkeit, es zu werden, und hier liegt seine Aufgabe. Unmittelbar von Gott erschaffen, ist seine Seele geistig, also unsterblich. Er ist auch offen für Gott; nur in ihm findet er seine Erfüllung. Er lebt aber in der Gemeinschaft mit seinesgleichen, er lebt von der zwischenmenschlichen Verbindung mit ihnen und im unabdingbaren sozialen Milieu. Gegenüber der Gesellschaft und den anderen Menschen ist jede menschliche Person Herr über sich selbst, über ihr Leben, über ihre verschiedenen Güter, und zwar von Rechts wegen. Daher wird von allen ihr gegenüber eine strenge Gerechtigkeit verlangt. 9. Das zeitliche Leben jedoch, das in dieser Welt gelebt wird, ist nicht gleichzusetzen mit der Person. Denn sie besitzt eine eigene Ebene höheren Lebens, das nicht enden kann. Das körperliche Leben ist ein fundamentales Gut, hier auf Erden Voraussetzung aller anderen Güter. Es gibt aber höhere Werte, für die es gerechtfertigt oder selbst notwendig sein kann, sich der Gefahr auszusetzen, das zeitliche Leben zu verlieren. In der menschlichen Gesellschaft ist das Gemeinwohl für jede Person ein Ziel, dem sie dienen muss und dem sie ihre persönlichen Interessen unterzuordnen hat. Aber es ist nicht ihr letzter Zweck, und unter diesem Gesichtspunkt ist es die Gesellschaft, die im Dienst der Person steht, weil diese nur in Gott ihre Bestimmung verwirklichen wird. Endgültig kann sie nur Gott untergeordnet sein. Man wird niemals einen Menschen wie ein einfaches Mittel behandeln dürfen, dessen man sich bedient, um ein höheres Ziel zu erreichen. 10. Es ist Aufgabe der Sittenlehre, die Gewissen zu unterrichten über die Rechte und die wechselseitigen Pflichten der Person und der Gesellschaft, und dem Recht kommt es zu, die Leistungen festzulegen und zu organisieren. Es gibt nun viele Rechte, die die Gesellschaft nicht zu gewähren hat, weil sie ihr übergeordnet sind. Aber es ist ihre Aufgabe, sie zu schützen und geltend zu machen. Es sind großenteils jene Rechte, die man heute „Menschenrechte“ nennt, und unsere Epoche rühmt sich, sie formuliert zu haben. 11. Das erste Recht einer menschlichen Person ist das Recht auf Leben. Sie hat andere Güter und einige wertvollere, aber dieses ist grundlegend, weil Voraussetzung für alle anderen. So muss es mehr als alle anderen geschützt werden. Es steht nicht der Gesellschaft zu, es steht nicht der staatlichen Autorität zu, welcher Art sie auch immer sei, dieses Recht einigen zuzuerkennen und anderen nicht. Jede Diskriminierung ist widerrechtlich, ob sie sich nun auf die Rasse, das Geschlecht, die Farbe oder die Religion gründet. Nicht die Anerkennung durch einen anderen bewirkt dieses Recht, es bestand vorher; es fordert Anerkennung, und es ist eindeutiges Unrecht, diese zu verweigern. 12. Eine Diskriminierung, die sich auf die verschiedenen Lebensalter stützt, ist ebenso wenig gerechtfertigt wie jede andere. Das Recht auf Leben bleibt ganz einem Greis, auch wenn er noch so gebrechlich ist. Ein unheilbar Kranker hat dieses Recht nicht verloren. Es besteht nicht weniger zu Recht bei einem kleinen Kind, das soeben geboren ist, als bei einem reifen Menschen. In der Tat, die Achtung vor dem menschlichen Leben ist eine Pflicht, sobald der Lebensprozess beginnt. Sobald das Ei befruchtet ist, hat ein neues Leben eingesetzt, das nicht jenes des Vaters noch der Mutter ist, sondern das eines neuen menschlichen Wesens, das sich für sich selbst entwickelt. Es wird niemals menschlich werden, wenn es nicht ein solches von jenem Zeitpunkt an ist. 13. Zu dieser Evidenz, die schon immer bestand (ganz unabhängig von den Diskussionen über den Zeitpunkt der Beseelung), liefert die moderne genetische Wissenschaft wertvolle Bestätigungen. Sie hat gezeigt, dass vom ersten Augenblick an das Programm feststeht, was dieses Lebewesen sein wird: ein Mensch, dieser individuelle Mensch mit seinen charakteristischen und schon bestimmten Eigenschaften. Seit der Befruchtung hat das Abenteuer eines menschlichen Lebens begonnen, für das jede der großen Anlagen Zeit braucht, eine hinreichend lange Zeit, um ihren Platz einzunehmen und um aktionsfähig zu werden. Zumindest kann man sagen, dass die heutige Wissenschaft auf ihrem höchsten Entwicklungsstand den Verteidigern der Abtreibung keinerlei wesentliche Stütze bietet. […] In ethischer Hinsicht aber steht fest: Selbst wenn ein Zweifel bestehen sollte über die Tatsache, dass die Frucht der Empfängnis schon eine menschliche Person sei, so bedeutet es jedoch objektiv eine schwere Sünde, das Risiko einer Tötung einzugehen. „Der ist schon ein Mensch, der es sein wird.“ IV. Antwort auf einige Einwände 14. Das göttliche Gesetz und die natürliche Vernunft schließen also jedes Recht aus, einen unschuldigen Menschen zu töten. Wenn jedoch die vorgebrachten Gründe, um einen Schwangerschaftsabbruch zu rechtfertigen, immer schlecht und wertlos wären, wäre das Problem nicht so dramatisch. Seine Gewichtigkeit kommt daher, dass in bestimmten Fällen, vielleicht ziemlich zahlreichen, die Verweigerung des Schwangerschaftsabbruches wichtige Güter verletzt, die man normalerweise schätzt und die selbst zuweilen vorrangig erscheinen können. Wir verkennen diese großen Schwierigkeiten nicht. Es kann vielleicht eine schwerwiegende Frage der Gesundheit sein, zuweilen von Leben und Tod der Mutter. Es kann die Last sein, die ein weiteres Kind bedeutet, vor allem, wenn gute Gründe befürchten lassen, dass es ein anormales oder zurückgebliebenes Kind wird. Es kann das Gewicht sein, das je nach Umwelt Rücksichten auf Ehre und Unehre, auf sozialen Abstieg usw. haben. Wir erklären nur, dass niemals einer dieser Gründe objektiv das Recht geben kann, über das Leben, selbst das beginnende, eines anderen zu verfügen. Und was kommendes Unglück des Kindes betrifft, so darf sich niemand, auch nicht der Vater oder die Mutter, an seine Stelle setzen, selbst wenn es noch ein Embryo ist, um in seinem Namen den Tod dem Leben vorzuziehen. Es selbst wird auch im reifen Alter niemals das Recht haben, den Selbstmord zu wählen. Wenn schon das Kind im Hinblick auf sein Alter von sich aus keine Entscheidung treffen kann, so können noch viel weniger seine Eltern für es den Tod wählen. Das Leben ist ein allzu fundamentales Gut, als dass man es so mit selbst schweren Nachteilen gleichsetzen könnte. zitiert nach: s.u. |
(C) Text mit freundlicher Genehmigung des Vatikans
http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19741118_declaration-abortion_ge.html
(letzter Aufruf 08.03. 2012)
Aufgaben:
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Kürzen Sie (am Computer) den Text in der rechten Spalte auf die Länge des Textauszuges aus „Homo faber“ so, dass die Kernaussage erhalten bleibt.
Markieren Sie in beiden Spalten die gegensätzlichen Positionen
- Schreiben Sie aus der Sicht von Faber eine Entgegnung auf ein zentrales Argument der Glaubenskongregation – oder umgekehrt.
- Nehmen Sie selbst ausgehend von den beiden Positionen persönlich Stellung zum Thema..
06 Trainingsaufgabe
69 Übung für Essay
- Erstellen Sie aus den beiden Texten je einen Abstract.
- Recherchieren Sie für ein Dossier zum Thema 2 weitere markante Texte für und wider Abtreibung und kürzen Sie diese auf die Länge von T1.
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