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De­tails Ar­beits­pa­ket


In der DIN 69901 wird das Ar­beits­pa­ket als das

" kleins­te, nicht wei­ter zer­glie­der­te Ele­ment im Pro­jekt­struk­tur­plan de­fi­niert, das auf einer be­lie­bi­gen Pro­jekt­struk­tu­re­be­ne lie­gen kann ".


  • Ein Ar­beits­pa­ket be­schreibt eine in sich ge­schlos­se­ne Auf­ga­ben­stel­lung in­ner­halb des Pro­jekts, die von einer ein­zel­nen Per­son oder Teams bis zu einem fest­ge­leg­ten Zeit­punkt mit de­fi­nier­tem Er­geb­nis und Auf­wand voll­bracht wer­den kann.
  • Ar­beits­pa­ke­te sol­len klar und ein­fach be­zeich­net wer­den (z. B. „Ge­häu­se spach­teln und la­ckie­ren“).
  • Für jedes Ar­beits­pa­ket muss es be­nann­te Ver­ant­wort­li­che geben. Diese hei­ßen auch Sta­ke­hol­der.
  • Ein Ar­beits­pa­ket kann somit als "Mini-Pro­jekt" in­ner­halb des Pro­jekts be­trach­tet wer­den.