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Bildungsstandards und EPA

Infobox

Diese Seite ist Teil einer Materialiensammlung zum Bildungsplan 2004: Grundlagen der Kompetenzorientierung. Bitte beachten Sie, dass der Bildungsplan fortgeschrieben wurde.

Kommunikative Fähigkeiten und Fertigkeiten

Hörverstehen / Sehverstehen 1 Verstehen mehrfach kodierter Texte:

Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage,

  • langere gesprochene Texte zu verstehen,
  • komplexeren thematischen und argumentativen Zusammenhängen zu folgen,
  • den meisten Programmen in den Medien zu folgen, sofern überwiegend Standardsprache gesprochen wird,
  • ein handlungswirksames Spektrum von Lem- und Arbeitstechniken im Umgang mit Hörtexten bzw. mehrfach kodierten Texten anzuwenden.

Umgang mit Texten und Medien

Umgang mit mehrfach kodierten Texten 1 media literacy: gesicherte Kenntnisse im Umgang mit mehrfach kodierten Texten:

  • exemplarische Kenntnisse und Fertigkeiten in Bezug auf Entschlüsselungstechniken und produktive Verwendungsmoglichkeiten (im Zusammenwirken von Ton, Text und bildlicher Darstellung),
  • Fähigkeit zur kritischen Sichtung bei der Materialrecherche,
  • medienkritisches Urteilsvermögen.

Schriftliche Abiturprüfung - Vorlagen

Audio-visuelle Vorlagen und Hörtexte

Den Prüflingen kann eine audio-visuelle Produktion oder ein Hörtext zur Bearbeitung vorgelegt werden. Geeignet sind z.B. Ausschnitte aus Dokumentar- oder Spielfilmen sowie aus aufgezeichneten Theaterstücken; außerdem - mit oder ohne visuelle Stützung - Passagen aus Diskussionen oder Talkshows, Werbesendungen, Reden, Interviews, Vortragen oder Kommentaren. Die Charakteristika der Textsorte müssen in der Vorlage vollständig erhalten bleiben.
Die Lange der Vorlage hängt ab von ihrem Schwierigkeitsgrad, sollte aber fünf Minuten nicht überschreiten.
Die Bearbeitung von audio-visuellen oder Hörquellen im Rahmen einer Textaufgabe darf sich nicht auf die Sicherung des Textverstandnisses beschranken.

Schriftliche Abiturprüfung - Aufgaben

Hör- bzw. Hör-/ Sehverstehensaufgabe

Eine gesonderte Überprüfung der Kompetenz des Hör- bzw. Hör-/Sehverstehens erfolgt nur, wenn sie nicht bereits Bestandteil der Textaufgabe ist. Geeignet für eine Hör- bzw. Hör-/ Sehverstehensaufgabe sind bevorzugt folgende Texte: Radio-/ Femseh-Mitschnitte aus Nachrichtensendungen, Interviews, Reden, Gespräche, Diskussionen, Dialoge, Hintergrundberichte usw. Als akustische / audiovisuelle Textvorlage dient ein Text von in der Regel nicht mehr als fünf Minuten Lange. Er wird den Prüflingen über einen Ton-/Bildträger dargeboten. Er kann vorher schriftlich oder mündlich in einen Zusammenhang gestellt, er kann außerdem in geeigneter Weise sprachlich vorentiastet werden.
Schwerpunkte in der Uberprüfung sind hier für das Hör- bzw. Sehverstehen charakteristische Leistungen, besonders die auf wesentliche Inhaltsteile zielende reduzierte Informationsentnahme, die Fähigkeit zu thematisch integrierender Informationsverarbeitung trotz (möglicherweise) häufigen Sprecherwechsels und elliptischer Sätze, und der Nachweis eines umfassenden Verständnisses des Sprechzusammenhangs.
Zur Überprüfung des Hör- bzw. Sehverständnisses sollen auf diese Fertigkeiten abzielende Teilleistungen gefordert werden. Dazu gehören kurze ausformulierte Antworten auf knappe Fragen, Inhaltsangaben sowie die erzählende oder berichtende Wiedergabe von Teilabschnitten.

 

Auszüge aus den EPA (BRD, 1989/2002): Herunterladen [doc] [132 KB]

Bildungsstandards für Englisch (1. und 2. Fremdsprache) / Klassen 6, 8, 10, Kursstufe: Herunterladen [doc] [48 KB]

Kommunikative Fertigkeiten: Herunterladen [doc] [33 KB]